BERLIN, 5. Januar. Die staatlichen Rentenversicherer wollen den Verbraucherschutz bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge stärken. "Die Rentenversicherten erwarten, dass wir ihnen Wege durch das Dickicht bei der privaten Altersvorsorge zeigen", sagte der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Herbert Rische, am Freitag in Berlin. "Wir werden keine einzelnen Finanzprodukte empfehlen, aber wir werden als Wegweiser die Versicherten in unseren flächendeckenden Beratungsstellen aus neutraler Sicht intensiv informieren."BfA-Direktor Klaus Michaelis wies darauf hin, dass die Rentenpolitik der Bundesregierung bereits 2000 zu einem stärkeren Andrang bei den BfA-Beratungsstellen geführt habe. "Jeder vierte der 24 Millionen Rentenversicherten hat sich im vergangenen Jahr mit Fragen an uns gewendet", so Michaelis. Eine von der BfA initiierte Umfrage habe ergeben, dass neun von zehn Versicherten mit dem Service der BfA sehr zufrieden sind.Keine eigenen FinanzprodukteRische kritisierte Überlegungen des Bundesfinanzministeriums, die Zertifizierungsstelle für Finanzprodukte der privaten Altersvorsorge beim Bundesamt für Finanzen anzusiedeln. "Ich habe Zweifel, ob das richtig ist", so der BfA-Präsident. "Wir dürfen hier keine neue Bürokratie installieren." Er signalisierte, dass die staatlichen Rentenversicherer bereit wären die Zertifizierung zu übernehmen. Eigene Finanzprodukte plant die BfA nicht, wie Rische klarstellte. Das sei vom Gesetzgeber nicht gewünscht. Denkbar wäre lediglich, dass die Rentenversicherung Möglichkeiten zur Aufstockung der Rente anbietet.Der BfA-Präsident rechnet bei der Rentenreform weiterhin mit einem Konsens der politischen Parteien. "Nach den jüngsten Korrekturen an der Reform gibt es kaum noch Unterschiede bei den Standpunkten", so Rische. "Nur ein breiter Konsens verschafft der Reform die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung." Eine Einigung werde aber wohl erst nach den bevorstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zustande kommen.Wenn das Gesetz bis Ende März nicht beschlossen ist, könnten die staatlichen Rentenversicherer wegen des notwendigen zeitlichen Vorlaufes die diesjährige Rentenanpassung nur nach dem derzeit gültigen Recht vornehmen. In diesem Fall würde die Renten um 2,1 Prozent steigen.Die BfA im Internet:www.bfa-berlin.de
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