Irgendwo auf einer viermonatigen Weltreise setzte ein Passagier der Reederei eine Frist von 48 Stunden. Es ging um Quadratmeter zum Nacktsonnen.
Der Mann ist Rechtsanwalt. Das erklärt einiges.
Am Freitag hat das Landgericht Rostock über den Fall entschieden. Das Ehepaar aus Dortmund bekommt fünf Prozent des Reisepreises zurück, bei 68.600 Euro sind das rund 3430 Euro. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.
Was auf den Deckplänen stand
Gebucht hatten die beiden im Februar 2024, gut anderthalb Jahre vor der Abreise. Damals zeigten die Deckpläne der „Aidadiva“ im Netz einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool und Sonnendach.
Im November 2025 gingen sie in Hamburg an Bord. Bis März 2026 einmal um die Welt.
Nur sah Deck 14 inzwischen anders aus.
Aida Evolution: Vom FKK-Bereich zum Skydeck
Zwischen Buchung und Abreise ließ Aida das Schiff modernisieren, im Frühjahr 2025 im Rahmen des Programms „Aida Evolution". Das Fachportal Schiffe und Kreuzfahrten hat den Umbau dokumentiert.
Dort, wo vorher nackt gesonnt wurde, lag danach ein Skydeck. Betreten durfte es nur, wer eine Suite gebucht hatte. Das Paar hatte keine.
Der neue FKK-Bereich rückte an die Steuerbordseite und fiel deutlich kleiner aus. Sonnendach, Dusche und Whirlpool fehlten. Nach Darstellung der Kläger war die Fläche zudem von anderen Decks aus einsehbar.
Schon an Bord verlangte der Kläger Abhilfe, mit besagter Frist von 48 Stunden. Das berichtete die Bild. Geändert hat sich nichts.
15.000 Euro gefordert, fünf Prozent zugesprochen
Vor Gericht verlangte das Paar rund 15.000 Euro zurück, gut ein Fünftel des Reisepreises. Die Reederei beantragte, die Klage vollständig abzuweisen.
Im Grundsatz gab die Kammer den Klägern recht. Wer bucht, darf sich darauf verlassen, dass Lage und Größe eines Bereichs im Wesentlichen dem entsprechen, was zum Buchungszeitpunkt online zu sehen war.
Wird das Angebot danach erheblich beschnitten, muss der Veranstalter vor der Reise darauf hinweisen. Verhandelt wurde also nicht über Nacktheit, sondern über Deckpläne.
Warum es nicht mehr Geld gab
Für 15.000 Euro reichte es trotzdem nicht. Der FKK-Bereich sei „nur eins von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt“, heißt es in der Begründung, an Bord wie bei den Landausflügen. Weitere gerügte Punkte rechtfertigten keine höhere Minderung.
Das Paar hatte vor dem Termin angekündigt, notfalls in die nächste Instanz zu gehen. Eine Anfrage der dpa an Aida Cruises blieb zunächst unbeantwortet.
Reisemangel: Was Urlauber daraus lernen
Nach Paragraf 651i BGB liegt ein Reisemangel vor, wenn die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Was der Veranstalter vor Vertragsschluss ausgelobt hat, zählt dabei mit.
Praktisch heißt das: Deckpläne und Ausstattungsangaben bei der Buchung als Screenshot sichern. Wer an Bord einen Mangel bemerkt, muss ihn anzeigen und Abhilfe verlangen, sonst wird es mit der Minderung hinterher schwierig.
Wie weit solche Streitigkeiten getrieben werden, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar zur Minderung bei Kabinenisolation auf einem Kreuzfahrtschiff.
FKK, die Ostsee und ein Rostocker Beigeschmack
Verhandelt wurde in Rostock, dem Sitz von Aida Cruises. Die Reederei ging aus der Deutschen Seereederei hervor, dem Staatsbetrieb der DDR.
Ausgerechnet an dieser Küste war Nacktbaden einmal Massenkultur und für viele ein Stück gelebter Freiheit. In Berlin haben die FKK-Vereine seit Jahren wieder Zulauf.
Jetzt hat ein Rostocker Gericht ausgerechnet, was das wert ist. Rund 26 Euro pro Reisetag.
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