Kolumne

Wer Journalist ist, bestimme ich: Erfurt und das Ende der universellen Pressefreiheit

Ein Kunstkollektiv definiert gegenüber der Polizei die Pressefreiheit. Eine Chefredakteurin bestimmt, wer kein Journalist sei. Und in Erfurt treten Vermummte einem Reporter gegen den Hinterkopf.

Marcel Luthe
Marcel Luthe
9 Min
Auf der Pressekonferenz der Organisation Widersetzen nach dem Bundesparteitag der AfD wird definiert, wer ein Journalist sei.

Auf der Pressekonferenz der Organisation Widersetzen nach dem Bundesparteitag der AfD wird definiert, wer ein Journalist sei.

© Paul-Philipp Braun/imago

Am Abend des 3. Juli 1922 geht ein Mann von einundsechzig Jahren durch das malerische Grunewald nach Hause. Vor seiner Tür in der Wernerstraße warten zwei Jüngere. Einer schlägt ihm mit einem eisernen Gegenstand, wohl einem Hammer, achtmal auf den Kopf, dann laufen beide davon.

Der Schwerverletzte heißt Maximilian Harden, der bekannteste Publizist des Landes; vierzehn Tage schwebt er in Lebensgefahr. Der Schläger, ein früherer Oberleutnant, entkommt. Der Begleiter, am Tatort gefasst, nennt den Auftraggeber: einen deutschvölkischen Buchhändler aus Oldenburg, in dessen Briefen von „Erledigen“ und „Beseitigen“ die Rede war. Zehn Tage zuvor hatten Männer desselben Milieus in derselben Villenkolonie den Außenminister Walther Rathenau erschossen.

Ein „Schädling des deutschen Volkes“

Im Dezember verhandelt das Schwurgericht in Moabit. Erörtert wird auch, ob der Niedergeschlagene nicht ein „Schädling des deutschen Volkes“ sei. Harden erhebt sich am dritten Tag und verlangt von den Geschworenen nur eines: offen für Freispruch zu stimmen, wenn sie meinten, dass man unbequeme Geistige, und besonders Juden, totschlagen dürfe. Die Geschworenen verneinen alle gefährlichen Schuldfragen; der Gehilfe erhält mildernde Umstände, der Anstifter wird nur der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Kurt Tucholsky notiert: „Der Urteilsspruch ist klar. Er bedeutet: Weitermachen!“

Ich kenne diese Straßen. Grunewald war mein Wahlkreis; die Wernerstraße wie die Koenigsallee – die nicht nach einem König heißt, sondern nach dem Bankier Felix Koenigs – bin ich mit meinem Hund viele Male entlanggelaufen. Historische Orte. Einhundertvier Jahre und einen Tag später: Erfurt, Gothaer Platz. Schläger gab es immer, das ist nicht die Nachricht. Die Nachricht ist, wer ihnen hinterher beispringt – und wer sich anmaßt zu entscheiden, wen sie treffen durften.

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Am Vormittag des 4. Juli 2026 filmen drei junge Reporter des Portals Apollo News die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag. Aus der Menge ruft es „Kamera“; ein Dutzend Vermummter setzt sich in Bewegung. Die Reporter werden gejagt, zu Boden gebracht, getreten – gegen Kopf und Zähne; einer schützt am Boden mit den Händen den Hinterkopf, als der nächste Tritt kommt. Farbbeutel markieren die Gejagten; erst eine Polizeikette beendet die Jagd. Bilanz: Platzwunden, Prellungen, ein Abtransport im Rettungswagen – und eine Ermittlungsgruppe wegen schwerer Körperverletzung.

Tags darauf, um 10:56 Uhr, antwortet das selbsternannte „Zentrum für Politische Schönheit“ der ermittelnden Polizei Thüringen öffentlich: „Rechtsextreme Medien ‚Apollo News‘ und ‚Junge Freiheit‘ fallen mit Sicherheit nicht unter die Pressefreiheit.“ Die juristische Fachaufsicht übernahmen die Leser: Unter dem Beitrag hängt ihr Hinweis, Artikel 5 gelte für alle Medien gleich welcher Ausrichtung, samt Link auf die missachtete Verfassungsnorm.

Polizeibeamte versuchen einen Journalisten des Nachrichtenportals Apollo News vor Aktivisten zu schützen.

Polizeibeamte versuchen einen Journalisten des Nachrichtenportals Apollo News vor Aktivisten zu schützen.

© Vasily Krestyaninov/imago

Zwei Tage nach der Tat erklärt das „Bündnis Widersetzen“, das die zur Nötigung gedachten Blockaden gegen eine legale Veranstaltung organisiert hatte, aber zu spät aufgestanden war, Presse sei bei seinen Aktionen „willkommen – wir laden sie sogar offen dazu ein“.

Im selben Text werden die Zusammengeschlagenen zu Provokateuren, die Vorfälle „propagandistisch ausschlachten“ wollten. Auf der Abschlusspressekonferenz wird Apollo News ignoriert, dafür fragt der Deutschlandfunk nach. Die Antwort, nebst Sprachfehlern: „Wir sind nach Erfurt gekommen, um Faschistinnen zu blockieren. Faschistinnen mit einem Presseausweis sind immer noch Faschistinnen.“

Entweder galt die Einladung nur für Presse der gewünschten Gesinnung, dann ist sie ein Propagandaevent. Oder sie galt, dann war der Angriff auch nach eigenem Maßstab falsch. Im Abgeordnetenhaus habe ich es einmal so formuliert: Es gibt keine politisch motivierte Gewalt, denn wer zur Gewalt greift, verlässt den Bereich des Politischen und wird zum Straftäter.

Der Presseausweis

Wer also entscheidet in diesem Land, wer Journalist ist? Die Antwort des Rechts: niemand. Die Berufsbezeichnung ist frei, einen Zulassungsvorbehalt kennt Artikel 5 nicht, und das Bundesverfassungsgericht nannte die freie, „nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte“ Presse 1966 ein „Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Wer die Presse jagt, jagt kein Portal. Er kappt die Leitung, über die sich ein Volk selbst regiert, weil es durch die Presse die komplexe Welt wahrnehmen kann.

Warum sich der Staat beharrlich heraushält, zeigt ein Datum: der 4. Oktober 1933. Das Schriftleitergesetz machte den Beruf zulassungspflichtig: Eintragung in die Berufsliste unter der Reichspressekammer, und § 5 verlangte „arische Abstammung“; die Durchführungsverordnung schloss aus, wer sich als „Schädling an Staat und Volk“ erwiesen hatte. Sie erinnern sich an das Wort – elf Jahre zuvor hatte ein Berliner Schwurgericht es am lebenden Objekt erprobt. Rund 1300 Journalisten verloren den Beruf.

Wer also 2026 per Pressekonferenz, Post oder Podcast entscheidet, wer Journalist ist, eröffnet eine Instanz, die dieses Land mit Bedacht abgeschafft hat. Der Staat hat sie nicht, die Verbände nur diesseits der Gesinnung, ein Blockadebündnis gewiss nicht. „Pressefreiheit ist kein Gesinnungsprivileg“, so Reporter ohne Grenzen; der Journalist Tilo Jung, gewiss kein Rechter: Sie gelte „erst recht für deine politischen Feinde“.

Der verordnete Antifaschismus als Gewaltlizenz hat hierzulande Tradition: Am 10. Juni 1980 beschloss das Politbüro der SED unter dem Tagesordnungspunkt 15 der Sitzung 23/80, das Reiterstandbild Friedrichs des Großen nach Ost-Berlin zurückzuholen, auf Honeckers persönliche Order. Am 30. November 1980 stand der Alte Fritz wieder Unter den Linden, ein verkappter Staatsakt.

Derselbe Staat, der sich antifaschistisch nannte, ließ sein Wachregiment im Stechschritt Preußens exerzieren und nannte seine Mauer einen antifaschistischen Schutzwall. Die Partei Die Linke ist mit dieser SED rechtlich identisch – festgehalten von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages. Es ist die Partei, deren Vorsitzende die Erfurter Blockaden vorab „absolut legitim“ nannte.

Vermummte Aktivisten blockierten eine Straße, die in Richtung des Messegeländes führte, wo die AfD ihren Parteitag abhielt.

Vermummte Aktivisten blockierten eine Straße, die in Richtung des Messegeländes führte, wo die AfD ihren Parteitag abhielt.

© Rene Pertzsch/imago

Man könnte das den Rändern zuschreiben, stünde nicht die Mitte der Zunft daneben. Die langjährige Springer-Journalistin Anette Dowideit, nun Chefredakteurin des auch regierungsgeförderten „Recherchezentrums Correctiv“, erklärte zu Erfurt erstens: Die Mitarbeiter von Apollo News seien „keine Journalisten“. Zweitens dürfe sie „natürlich niemand schlagen. Genau wie alle anderen Menschen.“ Damit sei „alles gesagt“.

Das stimmt, nur anders als gemeint: Der erste Punkt erledigt den zweiten. Wer dem Geschlagenen erst das Grundrecht abspricht und ihm dann die Gleichbehandlung gewährt, hat den Angriff auf die Pressefreiheit nicht verurteilt. Er hat ihn wegdefiniert.

Die Thüringer Polizei bilanzierte den Tag, an dem sie 48 Straftaten zählte und eine Ermittlungsgruppe einrichtete, so: „Vereinzelt kam es zu kleineren Auseinandersetzungen, die durch die Einsatzkräfte schnell beendet werden konnten.“ Die 20-Uhr-Tagesschau reichte die „vereinzelten Auseinandersetzungen“ weiter; immerhin präzisierte sie, ein „Reporterteam des rechten Portals Apollo News“ sei „attackiert und verletzt“ worden.

Innenminister Georg Maier zieht „positive“ Bilanz

Eine Auseinandersetzung setzt Wechselseitigkeit voraus. Ein Mann, der am Boden liegt und die Hände über den Hinterkopf legt, setzt sich mit niemandem auseinander – er wird getreten. „Vereinzelt“ zählt klein; „des rechten Portals“ liefert das Opferprofil als halbes Motiv.

Das ist die Grammatik des zu kurzen Rocks: Das Opfer wird nach seinem Vorleben befragt, die Tat nach ihrem Anlass. Kein – naja, kaum ein – Redakteur schriebe unter das Bild einer Vergewaltigten, der Rock sei kurz gewesen. Unter das Bild eines Getretenen schreibt er, für welches „Portal“ der Getretene arbeitet. Im selben Beitrag zog Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier eine „positive“ Bilanz – ohne die Tritte, ohne die Flaschenwürfe auf seine Beamten. Derselbe Maier, der vor Blockaden gewarnt hatte, weil sie nur der AfD nützten, demonstrierte am Samstag selbst, während sechstausend Polizisten den größten Einsatz der Landesgeschichte fuhren.

Für diese Form der Berichterstattung fand Fritz J. Raddatz, lange Feuilletonchef des Wochenmagazins Die Zeit, Herausgeber der Werke Tucholskys, schon Anfang 2015, Wochen vor seinem Tod, deutliche Worte: „Wir sind heute mit all diesen Medien dümmer, als wir ohne sie waren“, wir lebten in einer Zeit des pseudo-informierten Analphabetentums, und was er lese oder höre, sei „fast nur noch Schrott“.

Man denke sich drei Correctiv-Reporter, von einem rechten Mob durch eine Innenstadt gejagt und krankenhausreif getreten – und zähle die Brennpunkte. Erfurt ist nur ein Beispiel von vielen: Erinnert sei nur an Gießen, 29. November 2025, als ein Team um Maximilian Tichy aus einer DGB-Kundgebung, über die es berichtete, mit Fausthieben ins Gesicht angegriffen wurde. Die Täter sind bis heute nicht bestraft. Der Urteilsspruch ist klar. Er bedeutet: Weitermachen!

Wem die Tritte galten

Warum das jeden angeht, auch den, der Apollo News nie lesen wird, hat die Demokratietheoretikerin Ingeborg Maus erklärt: Die Souveränität des Volkes wohnt nicht in Institutionen; sie lebt in der informellen öffentlichen Meinungsbildung, die ihnen vorausgeht – und ist auf Medien angewiesen, breit genug, dass die Bürger die Wirklichkeit wahrnehmen, über die sie urteilen sollen. Wer diese Meinungsbildung mit Fäusten filtert, spricht nicht für das Volk. Er enteignet es, will es beherrschen. Gelenkt wird heute seltener aus Ministerien als von der Faust, die entscheidet, welche Kamera weiterfilmt, vom Kollektiv, das der Polizei die Verfassung erklärt, von der Redaktion, die dem Opfer eine Mitschuld geben will. Die Lenkung hat nur den Absender gewechselt.

Wer einen Liegenden gegen den Hinterkopf tritt, nimmt billigend dessen Tod in Kauf. Wer die Tritte hinterher zur Notwehr der Anständigen erklärt, gibt dem nächsten Tritt das Stichwort, er will diese Atmosphäre. Wer sie im Nachrichtenton zur Auseinandersetzung verkleinert, wer wegsieht, weil ihm die Getretenen nicht gefallen, wer sich anmaßt zu entscheiden, wessen Verprügelung unter die Verfassung fällt – der ist an dem, was kommt, mitschuldig. Widerlegen Sie mich.

Am 4. und 5. Juli 2026 waren in Erfurt jeweils rund 10.000 Polizisten im Einsatz.

Am 4. und 5. Juli 2026 waren in Erfurt jeweils rund 10.000 Polizisten im Einsatz.

© 5VISION.NEWS/vr.presse.foto/imago

Franz Josef Strauß stand im September 1979 auf dem Essener Burgplatz, niedergebrüllt von Demonstranten, die sich für die Guten hielten. Er rief zurück: „Ihr wäret die besten Schüler von Dr. Joseph Goebbels gewesen. Ihr wäret die besten Anhänger Heinrich Himmlers gewesen. Ihr seid die besten Nazis, die es je gegeben hat.“

Wer die Bilder vom Gothaer Platz und die Erklärungen danach kennt, ahnt: Der Mann pöbelte nicht, er prophezeite. Der 1922 schwer verletzte Journalist Maximilian Harden gab nach dem Anschlag seine Zeitschrift „Zukunft“ auf, zog in die Schweiz und starb 1927, ohne Berlin wiedergesehen zu haben. Sein Grab liegt auf dem Friedhof Heerstraße, im selben Bezirk. Das Ehrengrab, das Berlin ihm widmete, ließ der rot-schwarze Senat am 7. April 2014 auslaufen.

Auf dem Stein steht, was bleibt: „Keines Eroberers Macht währt als des Gedankens.“ Die Gewalt von Erfurt ist die primitive Reaktion der geistig Unbewaffneten, die unterbewusst erkennen, wessen Schüler sie sind. Und die ertragen müssen, dass das Grundgesetz gilt: Wer Journalist ist, bestimmt in diesem Land niemand. Artikel 5 kennt keinen Gesinnungsvorbehalt.

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