Das Oberlandesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden zurückgewiesen. Juristisch ist der Fall entschieden. Gesellschaftlich beginnt er für uns erst.
Für alle, die den Vorgang nicht verfolgt haben: Eine Plattform, die sich selbst als Faktenchecker bezeichnet, veröffentlichte eine Analyse über einen OAZ-Artikel und den verantwortlichen Redakteur. Als wir die darin enthaltenen Diskreditierungen gegen unseren Mitarbeiter gerichtlich überprüfen ließen, verteidigte die Gegenseite diese nicht über ihren Tatsachen-, somit Faktengehalt, sondern berief sich einfach auf Meinungen und Wertungen.
Gerichtsprozess
Volksverpetzer: Wer kontrolliert eigentlich die Faktenchecker?
In einem aktuellen Gerichtsprozess hat die OAZ mit selbst ernannten Faktencheckern zu kämpfen. Statt Fakten zu checken, werfen sie mit Meinungen um sich.
3 Min
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Wolf im Schafspelz: Vor Gericht berufen sich Faktenchecker auf die Meinungsfreiheit. Lassen sich mit Meinungen Fakten anderer überprüfen?
© Ann-Kathrin Busse/dpa
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