Verbraucher können Online-Käufe in Deutschland ab sofort mit wenigen Klicks rückgängig machen. Seit heute schreibt ein neues Gesetz vor, dass Online-Shops auf Webseiten und in Apps eine gut sichtbare Widerrufsschaltfläche bereitstellen müssen. Das langwierige Suchen nach Kontaktadressen oder Formularen entfällt damit.
Die Regelung gilt für sämtliche im Internet geschlossenen Verträge zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Erfasst sind nicht nur große Versandhändler und kleine Spezialgeschäfte, sondern auch Streaming-Dienste, Anbieter von Online-Kursen sowie Anbieter von Finanzdienstleistungen wie Krediten und Versicherungen. Bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay liegt die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Voraussetzung ist, dass Kunden ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Die Frist von in der Regel 14 Tagen nach Vertragsschluss oder Warenerhalt bleibt unverändert.
Zwei Klicks bis zur Stornierung
Um versehentliche Widerrufe zu verhindern, schreibt der Gesetzgeber einen zweistufigen Ablauf vor. Auf der Webseite muss eine deutlich sichtbare Schaltfläche mit einer eindeutigen Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ eingebunden sein. Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der nur die zur Zuordnung notwendigen Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eingetragen werden müssen.
Eine Begründung dürfen Händler nicht verlangen. Mit einem abschließenden Klick auf einen Bestätigungsbutton ist der Widerruf abgeschlossen. Der Händler ist verpflichtet, den Eingang umgehend automatisch per E-Mail zu bestätigen.
Kritik kommt von Branchenverbänden. Sie halten eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für überflüssig und befürchten erheblichen bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen. Zudem werde das Widerrufsrecht häufig von Kunden ausgenutzt; es müsse klare Grenzen gegen Missbrauch geben.
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