Regisseur Wim Wenders hat seinen Film „Falsche Bewegung“ nach dem Streit um eine Nacktszene mit Schauspielerin Nastassja Kinski vorerst aus dem Verkehr gezogen. Der Film werde aus allen aktuellen Auswertungsformen zurückgezogen, teilte die Wim Wenders Stiftung mit. „Streaming-, TV- und Vertriebspartner werden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugängig zu machen.“
Wenders bat in der Mitteilung um Entschuldigung. „Als einziger der damals für ‚Falsche Bewegung' handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber.“ Die Reaktionen und Gespräche der vergangenen Tage hätten dazu beigetragen, seinen Blick auf die damaligen Ereignisse zu schärfen.
Berlinale-Jurypräsident Wim Wenders: „Berlin fühlte sich damals wie Patagonien an“
Wim Wenders wird 80: Der Regisseur, der Berlin mit erfunden hat
Wenders ruft zu Debatte über Filmerbe auf
Es sei nötig, dass die Gesellschaft angemessene Umgangsweisen für strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts finde, erklärte Wenders. In dieser Debatte werde ein breiter Austausch gesucht. „Erst danach, auch wenn es länger dauern sollte, und nachdem wir eine einvernehmliche Lösung, auch in Absprache mit Nastassja Kinski, haben vorlegen können, werden wir den Film wieder freigeben.“
Hintergrund: Szene aus dem Jahr 1975
Hintergrund ist eine Szene im Film „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975, in der die damals 13-jährige Kinski mit nacktem Oberkörper gezeigt wird. Die Schauspielerin bittet Wenders nach eigenen Angaben seit Jahren, die rund zweiminütige Szene zu entfernen. Der Süddeutschen Zeitung sagte sie kürzlich: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war.“
Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis erklärt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Es ergebe sich aber die Frage, wie man mit dem Filmerbe umgehe und ob man eine Szene schneiden dürfe, wenn sie einer Schauspielerin wehtue. Der Regisseur bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Christian Schertz hatte Wenders' Rede zuvor als Versuch kritisiert, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz „bereits seit Jahren verweigert“, hatte der Anwalt vor der jetzigen Mitteilung von Wenders den Übergang zu formalen juristischen Schritten angekündigt.
Mit Filmen wie „Der Himmel über Berlin“, „Buena Vista Social Club“ und „Perfect Days“ zählt Wenders zu den angesehensten Filmemachern Deutschlands. Mit Kinski hatte er auch das Roadmovie „Paris, Texas“ gedreht. Die Deutsche Filmakademie verlieh ihm den diesjährigen Ehrenpreis. (mit dpa)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]