Mit einer Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Ampel-Regierung, allen voran Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), den Bürgerinnen und Bürgern hierzulande ab 2024 vorschreiben, womit sie heizen dürfen oder später doch nicht.
Zwar wird es vorerst kein Verbot für bestehende Öl- oder Gasheizungen geben. Dennoch deutet sich hier eine Heizungswende mit dermaßen hohen Kosten an, dass viele Menschen sich bereits Sorgen machen. Und wenn es schon so sein sollte, müssten die Regierungsvertreter um der Glaubwürdigkeit willen nicht mit gutem Beispiel vorangehen?
Robert Habeck heizt zu 95 Prozent mit fossiler Fernwärme
Habeck selbst heizt zu Hause etwa mit Fernwärme, wie er der Berliner Zeitung bei der Bundespressekonferenz mitteilte. Diese Fernwärme wurde nach Angaben des Lieferanten Stadtwerke Flensburg 2022 jedoch zu 95 Prozent aus Steinkohle, Erdgas und Heizöl erzeugt. Nur knappe fünf Prozent entfallen auf erneuerbare Energien wie Ersatzbrennstoffe aus Abfällen, Holzpellets und Biomasse: Bis zur Marke von 65 Prozent erneuerbarer Energie, wie das neue Gesetz es will, ist noch ein langer Weg.
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Jedoch sieht das Wirtschaftsministerium für die Fernwärme eine Ausnahme von der Vorgabe vor, denn irgendwann bis 2040 sollte diese – anders als Gas – komplett klimaneutral werden. Habecks Signal an die Verbraucher ist jedoch: Es muss nicht unbedingt die umworbene Wärmepumpe sein.
Und womit heizen andere Regierungsmitglieder bzw. planen sie einen Heizungstausch, um ihren Worten sozusagen Taten folgen zu lassen? Die Berliner Zeitung hat Anfragen an alle Bundesministerinnen und -minister verschickt, mit der Begründung, das Thema sei wegen der von ihnen vorangetriebenen Heizungswende von großem öffentlichen Interesse. Nach drei Werktagen steht das Ergebnis der Befragung fest.
Bauministerin Klara Geywitz hat eine Gasheizung im gemieteten Haus
Und es ist nicht besonders erhellend. Nur die Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ließ über ihre Pressestelle offen mitteilen: Sie wohne in einem Haus mit einer Gasheizung. „Da die Gasheizung funktioniert, besteht kein aktueller Handlungsbedarf. Nach dem geplanten GEG stünden bei einer Totalhavarie mehrere technische Möglichkeiten für eine neue Heizung zur Verfügung“, fügte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hinzu. Zum Beispiel wäre nach dem Gesetzentwurf im Fall einer Havarie der Einbau einer gebrauchten Gasheizung möglich, wenn innerhalb von drei Jahren auf eine Alternative umgestiegen wird.
Und wird Geywitz dann auf staatliche Hilfen zurückgreifen, die Habeck ankündigte? „Sollte die Heizung ausgetauscht werden müssen, würde die Ministerin keine Fördermittel in Anspruch nehmen, da sie nicht Eigentümerin des von ihr bewohnten Hauses ist“, so die Antwort. Die Gesetzeslage sieht für den planmäßigen Austausch eine maximale Betriebszeit von 30 Jahren bei bestehenden Öl- und Gasheizungen vor.
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Zwei weitere Regierungsmitglieder ließen lediglich mitteilen, dass sie zur Miete wohnen würden – sprich, ein Heizungstausch würde nicht in ihrer Zuständigkeit liegen. Die Pressestellen der anderen Kabinettsmitglieder, darunter der Entwicklungsministerin Svenja Schulze, des Arbeitsministers Hubertus Heil, der Innenministerin Nancy Faeser (alle SPD), des Landwirtschaftsministers Cem Özdemir und der Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne), wollten auf Fragen „zum privaten Haushalt“ bzw. zu „Privatangelegenheiten“ nicht eingehen, auch die Pressestelle von Finanzminister Christian Lindner (FDP) nicht. Aber gerade vom FDP-Chef kann man ja auch nicht erwarten, dass er sein neues Eigenheim im Süden von Berlin mit einer Wärmepumpe beheizen würde?
Fakt bleibt: Drei Viertel der Menschen in Deutschland heizen noch mit Gas und Öl, und die Kabinettsmitglieder sind hier offenbar keine besonderen Klimafreunde. Es ist zwar nicht verwerflich, wenn Bundesminister Beruf und Privatleben trennen wollen. Bei solch einem umfassenden Unternehmen wie der Heizungswende müssen sie sich jedoch nicht wundern, wenn viele Verbraucher am Ende doch skeptisch bleiben oder sich – im ähnlichen Stil – gegen die Eingriffe in „private Heizangelegenheiten“ mit ähnlicher Argumentation wehren.
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