Landgericht Frankfurt (Oder)

Zehn Jahre nach Elifs Tod: Jetzt soll Franziska van Almsick vor Gericht aussagen

Die siebenjährige Elif aus Neukölln ertrank auf einer Klassenfahrt. Im neuen Prozess soll auch geklärt werden, warum das Verfahren noch immer nicht abgeschlossen ist.

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Der Werbellinsee lockt im Sommer viele Schulklassen an – auch aus Berlin.

Der Werbellinsee lockt im Sommer viele Schulklassen an – auch aus Berlin.

© Annette Riedl/dpa

Zehn Jahre nach dem Tod einer Grundschülerin aus Neukölln geht am Mittwoch die juristische Aufarbeitung in die nächste Runde. Das siebenjährige Mädchen war im Juni 2016 auf einem Klassenausflug im Werbellinsee (Barnim) ertrunken. Nun stehen vier Betreuerinnen der Schüler erneut vor Gericht – wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Verteidiger der Frauen wollen in dem Berufungsprozess prominente Zeugen laden – und sie fordern auch eine politische Aufarbeitung.

So soll schon an diesem Mittwoch, dem ersten Verhandlungstag am Landgericht Frankfurt (Oder), beantragt werden, Franziska van Almsick als Zeugin zu laden. Die einstige Ikone des Schwimmsports solle bekunden, dass Ertrinken in Deutschland die zweithäufigste Todesursache bei Kindern sei. Durch ihre Erfahrung werde ihr eine besondere Kompetenz zugesprochen, über eine gebotene Aufsichtspflicht zu urteilen, so die Begründung.

Die siebenjährige Grundschülerin war am 9. Juni 2016 im Nichtschwimmerbereich der Badestelle am Werbellinsee untergegangen, ohne dass es die Betreuerinnen gemerkt hatten. Ein Kind einer anderen Schule hatte das im Wasser treibende Mädchen bemerkt. Doch die Hilfe für das Mädchen kam zu spät. Die Obduktion ergab, dass sich das Kind etwa fünf Minuten unter Wasser befunden haben musste.

Erst im Januar 2020 begann am Amtsgericht Eberswalde der Prozess, der jedoch zwei Monate später wegen Corona ausgesetzt werden musste – für die geltenden Abstandsregeln war der Verhandlungssaal zu klein. Nur weil die damalige Brandenburger CDU-Justizministerin Susanne Hoffmann wegen der monatelangen Unterbrechung insistierte, wurde ein größerer Saal gefunden.

Im September 2021 endlich ein Urteil: Die vier Frauen erhielten Geldstrafen zwischen 4100 und 10.100 Euro. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das in ihren Augen zu milde Urteil Berufung ein, weil die Betreuerinnen in höchstem Maße ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Doch erneut dauerte es fünf Jahre, bis am Landgericht Frankfurt (Oder) ein Termin gefunden werden konnte.

Zuständige Kammer jahrelang überlastet

Die zuständige 4. Strafkammer sei durchgängig hoch belastet gewesen durch Missbrauchsverfahren und Haftsachen, hieß es zur Begründung. Erst nachdem ein neuer Vorsitzender Richter Ende vorigen Jahres seinen Dienst angetreten hatte, konnte eine weitere große Strafkammer eingerichtet werden und das Verfahren Anfang 2026 übernehmen.

Die überlange Verfahrensdauer ist auch der Grund, warum Rechtsanwalt Mirko Röder die einstige Justizministerin Hoffmann in dem Berufungsprozess in den Zeugenstand rufen möchte. Röder vertritt in dem Verfahren eine der angeklagten Lehrerinnen.

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Hoffmann solle zu rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen gehört werden, sagt Röder. „Insbesondere zu Zuständen in der Brandenburger Justiz und speziell zur Personal- und Sachausstattung.“ Ziel sei ein Untersuchungsausschuss im Potsdamer Landtag. Für den Verteidiger kommt nach einer so langen Verfahrensdauer nur eine Einstellung „ohne Wenn und Aber“ infrage.

Und Elifs Familie? Für sie sei die jahrelange juristische Hängepartie unerträglich, sagt Akin Hizarci, der den Kindesvater vor Gericht vertritt. Man habe erfolglos alles versucht, um dieses für die Familie des Kindes so schmerzhafte Verfahren zu beschleunigen. Hizarci spricht von einer Wunde, die noch blutet.

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