BERLIN, 1. Januar. Das neue Investitionszulagengesetz verunsichert potentielle Investoren in Ostdeutschland. Das Gesetz, das am 1. Januar 1999 zur Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländern in Kraft tritt, wurde von EU-Kommissar Karel Van Miert beihilferechtlich geprüft und Anfang Dezember 1998 zu großen Teilen genehmigt. Von der Genehmigung sind allerdings geplante Zulagen für Ersatzinvestitionen ausgeschlossen. Diese Rechtslage könne Investoren in Ostdeutschland daran hindern, im kommenden Jahr zu investieren, räumte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber der "Berliner Zeitung" ein. Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang ein gesondertes Verfahren eingeleitet. Schnelle Entscheidung erwartet"Wir hoffen auf eine baldige Entscheidung aus Brüssel, damit die notwendigen Gesetzesänderungen bei betrieblichen Zulagen vorgenommen werden können", hieß es aus dem Finanzministerium. Nach dem Investitionszulagengesetz könnten Beihilfen zwar erst im Januar 2000 beantragt und ausbezahlt werden und bis dahin sei auch ein geändertes Gesetz bereits in Kraft getreten, doch könne der EU-Beschluß die Planungen der Investoren durchaus beeinflussen.Auch die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen sieht in dem Brüsseler Beschluß zum Investitionszulagengesetz eine mögliche Gefährdung von Investitionen in der Region. Sollte sich die EU-Kommission gegen Beihilfezahlungen für Ersatzinvestitionen aussprechen, könnten die neuen Bundesländer die hierfür vorgesehenen Zulagen nicht auszahlen. "Problematisch ist vor allem auch die Definition von Ersatzinvestitionen", sagte Christian Scholz vom Steuerreferat der Finanzverwaltung. Hierdurch könnten Unternehmen, die in den neuen Bundesländern Investitionen planen, verunsichert werden. Die ausstehende Entscheidung der Kommission werde die Investitionsplanungen der Unternehmen verzögern, jedoch könne im Moment noch nicht von einem "ausbremsenden Effekt" gesprochen werden."Potentielle Investoren können sich bei der Industrie- und Handelskammer, den Unternehmensverbänden oder auch direkt bei den Finanzämtern informieren, wie Ersatzinvestitionen genau von Erstinvestitionen abzugrenzen sind", sagte Scholz weiter. Zumindest in Hinsicht auf Beihilfeleistungen für Erstinvestitionen in den neuen Ländern stünden vorausplanende Investoren auf der sicheren Seite.30 Milliarden BeihilfevolumenWie die Europäische Kommission am 9. Dezember mitteilte, können Zulagen nach der neuen Regelung bei der Errichtung neuer Betriebsstätten sowie der Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversifizierung bestehender Betriebsstätten des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen beantragt werden. Die Investitionen in Ausrüstungsgüter und Gebäude müssen zwischen 1999 und 2004 erfolgen, um die staatliche Beihilfe beantragen zu können. Die Zulagen lägen in der Regel bei 10 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten, heißt es in der Erklärung der Kommission. Betriebsstätten des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen mit nicht mehr als 250 Arbeitnehmern könnten sogar bis zu 20 Prozent Zulagen erhalten. Damit steigen die Fördersätze, die zuvor bei 5 bis 10 Prozent lagen, deutlich an. Für Berlin wurde die Genehmigung der Kommission zunächst bis Ende 1999 befristet, da der Regionalförderstatus Berlins ab 2000 noch nicht feststeht. Das Investitionszulagengesetz sei mit einem Volumen von etwa 30 Milliarden Mark eine der bedeutendsten Beihilferegelungen in der Europäischen Union. Van Miert betonte, mit ihrem Beschluß habe die Kommission "der anhaltend schwierigen Lage der fünf neuen deutschen Länder Rechnung getragen".
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