Zum Gedenkmarsch darf der Ex-SED-Chef nicht raus

Viele wollen Krenz in seiner Zelle besuchen

Sarah Kramer und Gilbert Schomaker
2 Min

Es ist viel los an diesem Freitag in Haus E der Justizvollzugsanstalt Hakenfelde. Mehr als sonst. Denn in Haus E. ist seit Donnerstag der ehemalige DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz untergebracht. Für die Häftlinge ist er einfach "Krenz". "Krenz bekommt sehr viel Besuch von Mithäftlingen, mehr als alle anderen hier", sagt ein Freigänger, der aus der Anstalt kommt. Er selbst sei auch mal in Haus E vorbeigegangen. Er habe ihm die Hand geschüttelt und "Guten Tag" gesagt. Dann habe man kurz miteinander gesprochen. Etwa darüber, dass ja noch der Europäische Gerichtshof über das Urteil gegen Krenz entscheiden müsse. Der Häftling habe Krenz dann noch ein paar Tipps über das Leben in Hakenfelde gegeben, etwa wann man Urlaub beantragen könne. "Krenz ist ein netter Mensch", sagt der Mann. "Er interessiert sich auch für seine Mithäftlinge." Krenz teilt seine Zelle in Haus E mit drei weiteren Häftlingen, denn die Anstalt ist überbelegt. "Diese drei Ausländer sind alle jünger als er", erzählt ein anderer Häftling. Zwei Doppelstockbetten, sagt er, stehen in der Zelle. "Krenz schläft unten." Anstaltskleidung wie in den geschlossenen Haftanstalten müssen die Häftlinge im offenen Vollzug also auch Krenz nicht tragen. Bis Ende kommender Woche wird die Anstaltsleitung einen Vollzugsplan für Krenz erstellen, darin wird dann festgelegt, ob er Freigang erhält. Erst danach darf er möglicherweise die Justizvollzugsanstalt verlassen. Demnach wird er auch nicht am Sonnabend an dem Gedenkmarsch für Liebknecht und Luxemburg teilnehmen können. "Krenz ist ein Strafgefangener. Er sitzt in Haft und wird nicht mitmarschieren", sagte Justiz-Sprecherin Svenja Schröder-Lomb. Sein Anwalt hält es für jedoch möglich, dass er die Anstalt bald tagsüber verlassen darf, weil Krenz einen Job habe. Der 62-jährige Krenz hatte am Donnerstag seine Haft im Gefängnis in Spandau-Hakenfelde angetreten. Der ehemalige Staatschef der DDR war wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde gegen das Urteil abgewiesen.

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