Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat angekündigt, mit einem neuen Förderprogramm die Umwandlung von Gewerbeimmoblien zu Wohnraum zu fördern. Ab Juli 2026 startet „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW). Wer eine leerstehende Gewerbeimmobilie zu Wohnraum umbaut, kann pro neuer Wohneinheit bis zu 30.000 Euro als direkten Zuschuss bekommen – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Für 2026 stehen insgesamt 300 Millionen Euro bereit.
Besonders interessant dürfte das Programm für ostdeutsche Städte wie Chemnitz, Halle (Saale), Magdeburg oder Schwerin sein. Dort kämpfen Innenstädte vielerorts seit Jahren mit leerstehenden Ladenlokalen und älteren Bürogebäuden. „In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen“, erklärte Bundesbauministerin Verena Hubertz in einer Pressemitteilung des BMWSB vom 1. April 2026. „Orte, die einmal voller Leben waren, stehen still, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen.“ Mit dem Programm wolle man „aus stillen Straßen wieder lebendige Nachbarschaften“ machen.
Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, gedeckelt auf 100.000 Euro pro neuer Wohneinheit. Daraus ergeben sich die maximal 30.000 Euro Zuschuss je Wohnung. Bedingung ist, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung beheizt und nicht zu Wohnzwecken genutzt wird – reine Lagerhallen sind also ausgeschlossen – und dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohnung entsteht. Begünstigt werden laut Richtlinie unter anderem die Anpassung der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, Innenausbau und sogar die Entsiegelung von Außenflächen.
Geld gibt's nur mit Sanierungsauflage
Ganz ohne Auflagen kommt das Programm allerdings nicht aus. Wer den Zuschuss will, muss das Gebäude energetisch auf den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) sanieren – es darf danach also höchstens 85 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus verbrauchen. Für Baudenkmale und „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ gilt die mildere Variante „EH Denkmal EE“. Die Kosten dieser Sanierung sind nicht Teil von GzW, lassen sich aber laut BMWSB mit anderen Programmen wie der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ kombinieren, solange die Summe der Fördermittel die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.
Antragsberechtigt sind nach Angaben des Ministeriums Selbstnutzer ebenso wie private und öffentliche Investoren – also natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Pro Unternehmen ist die Gesamtförderung allerdings bei 300.000 Euro gedeckelt, was rechnerisch zehn Wohneinheiten entspricht. Hintergrund ist die europäische De-minimis-Verordnung, die staatliche Beihilfen begrenzt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Wichtig für Bauherren: Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Wer vorher plant oder sich beraten lässt, darf das tun – nur Liefer- und Leistungsverträge dürfen noch nicht abgeschlossen sein.
Homeoffice und Onlinehandel sorgen für Leerstände
Warum überhaupt so viel Leerstand? Das BMWSB nennt in seinem begleitenden Beitrag zwei Treiber: das Homeoffice, das immer mehr Büroflächen überflüssig macht, und den Onlinehandel, der dem stationären Einzelhandel zusetzt. „Ladenräume in bester Lage stehen somit immer häufiger leer“, heißt es dort. Die Bundesregierung könne diese Entwicklung nicht grundsätzlich aufhalten – wohl aber den Umbau anschieben.
Besonders sichtbar ist die Entwicklung vielerorts in Ostdeutschland. In mehreren Mittelstädten wie Chemnitz, Halle (Saale), Magdeburg oder Schwerin kämpfen Innenstädte seit Jahren mit leerstehenden Ladenlokalen und älteren Bürogebäuden. Eine Analyse der DZ HYP zu ostdeutschen Immobilienmärkten sieht vor allem in kleineren und schrumpfenden Städten steigenden Anpassungsdruck bei Gewerbeimmobilien – unter anderem wegen Homeoffice, demografischem Wandel und schwächerer Nachfrage im Einzelhandel.
Eingebettet ist GzW in ein größeres wohnungspolitisches Paket. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen können laut Bundesregierung über das Programm „Wohneigentum für Familien“ zinsverbilligte Kredite bekommen und damit bis zu 35.000 Euro gegenüber einer marktüblichen Finanzierung sparen. Seit Mitte Dezember 2025 läuft zudem das befristete „Effizienzhaus 55-Plus-Programm“ für den Neubau, und für den sozialen Wohnungsbau stellt der Bund den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben eine Rekordsumme von 23,5 Milliarden Euro bereit. 2024 förderten die Länder damit 61.887 Sozialwohnungen – rund 51 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor.
Die rechtliche Grundlage von „Gewerbe zu Wohnen“ wurde am 2. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ob aus den 300 Millionen Euro tatsächlich „lebendige Nachbarschaften“ werden, dürfte sich frühestens im Spätsommer zeigen – wenn die ersten Anträge bewilligt sind.
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