Der Bundestag hat eine Reform des Produktsicherheitsgesetzes beschlossen. Dadurch sollen Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht übertragen werden, wie der Bundestag mitteilt.
Dieses soll Verbraucher vor gefährlichen Maschinen und Spielzeugen schützen. Unter anderem wird vorgeschrieben, dass die Hersteller ihren Produkten Sicherheitshinweise in deutscher Sprache beilegen müssen. Außerdem werden Online-Händler dazu verpflichtet, gefährliche Waren von ihren Portalen zu entfernen oder sie mit einem ausdrücklichen Warnhinweis zu versehen.
AfD und Grüne üben Kritik
Der CDU-Abgeordnete Ehm sagte, mit diesen Regelungen werde verhindert, dass seriöse Unternehmen durch Billigimporte verdrängt werden. Die Unionsfraktion erklärte, die Verbraucher müssten vor billigen Importen aus Fernost geschützt werden. Die AfD-Fraktion begrüßte grundsätzlich die Ziele des Gesetzes für mehr Produktsicherheit, kritisierte jedoch die Bundesregierung wegen einer „Übererfüllung“ einiger EU-Vorgaben. Weiter beklagte die AfD übermäßige Bürokratie und überhöhte Bußgelder zulasten des Mittelstands, wie der Bundestag weiter mitteilt.
Die Grünen bezeichneten es als Rückschritt, dass die Verjährungsfrist von fünf auf zwei Jahre gesenkt werde, weil es oft länger dauere, Verstöße gegen die Produktsicherheit zu ermitteln.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion stimmten dagegen.
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