Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf vorgestellt, der den Schutz vor digitaler Gewalt deutlich ausweiten soll. „Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen“, sagte die Ministerin. Millionen Menschen seien betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen stiegen rasant. „Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher.“
Kernstück sind drei neue Straftatbestände: Erstens soll die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen umfassender geahndet werden, so auch das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes. Dafür drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Bislang ist allein das Erstellen solcher KI-generierten Fälschungen in Deutschland nicht strafbar. Zweitens soll ein neuer Tatbestand auch nicht-sexualisierte Deepfakes erfassen, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Drittens wird die unbefugte digitale Überwachung unter Strafe gestellt, etwa durch heimlichen Einsatz von GPS-Trackern.
Neue Dringlichkeit hatte die Debatte Ende März bekommen, als die Schauspielerin Collien Fernandes über Fake-Profile in ihrem Namen sowie über die Verbreitung gefälschter pornografischer Darstellungen berichtet hatte. Sie erhob Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, den sie auch anzeigte. In dem Fall ermitteln die Behörden.
Fernandes bei Miosga: Wird „digitale Gewalt“ das neue „Hass und Hetze“?
Gegen Cybermobbing, Doxing und unerwünschte sexuelle Bilder
Der Entwurf geht über das Strafrecht hinaus: Ein vereinfachtes gerichtliches Auskunftsverfahren soll es Betroffenen ermöglichen, die Identität von Tätern im Netz zu ermitteln. Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen sollen Gerichte zudem die Sperrung von Nutzerkonten anordnen können. Ein Richtervorbehalt soll dabei sicherstellen, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt. Strafrechtlich nicht relevante Äußerungen sollen weiterhin anonym bleiben dürfen.
Der Entwurf deckt ein breites Spektrum ab: von Hassrede und Cybermobbing über das unerlaubte Veröffentlichen persönlicher Daten bis hin zu Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile. Auch das sogenannte Doxing, Cybergrooming und das unerwünschte Senden gewalttätiger oder sexueller Bilder werden adressiert. Doxing bezeichnet das unerlaubte öffentliche Teilen personenbezogener Daten, Cybergrooming das gezielte Ansprechen und Manipulieren Minderjähriger im Internet, oft im sexuellen Kontext.
Hubigs Vorlage muss nun im Kabinett abgestimmt und anschließend ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. (mit dpa)
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