Das Amtsgericht Stralsund hat den AfD-Politiker Christian Zorn vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. In dem Verfahren ging es um eine Autoreparatur, für die Zorn 6.000 Euro entgegengenommen hatte, ohne die Arbeiten letztlich auszuführen. Nach Angaben des Gerichts ließ sich nicht nachweisen, dass der Angeklagte von vornherein vorgehabt habe, den Auftrag nicht zu erfüllen. Die Entscheidung der Zweigstelle in Bergen auf Rügen ist bislang nicht rechtskräftig.
Zorn habe sich nach eigener Darstellung um die Beschaffung von Ersatzteilen und um die Durchführung der Reparatur bemüht, teilte das Gericht mit. Anschließend habe er jedoch die Kündigung für seine Werkstatthalle erhalten. Aus Sicht des Gerichts sei daher denkbar, dass er die vereinbarte Leistung zunächst habe erbringen wollen, dazu aber wegen der Kündigung nicht mehr in der Lage gewesen sei. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hatte Zorn die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als „völlig haltlos“ zurückgewiesen.
Zorn sitzt für die AfD im Kreistag von Vorpommern-Rügen sowie in der Stadtvertretung von Bergen und gehört dem Landesvorstand seiner Partei an. Bei der anstehenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern tritt er erneut an. Von einer Direktkandidatur im Wahlkreis 23 hat er sich allerdings zurückgezogen. In einer Mitteilung des Kreisverbands Vorpommern-Rügen von Mitte März hieß es, er sei aufgrund seiner derzeitigen persönlichen und beruflichen Situation in seiner „Mobilität sowie in der räumlichen Nähe zum Wahlkreis eingeschränkt“. Zudem hätten „Diskussionen rund um meine Person und meine persönliche Situation in den vergangenen Wochen zum Teil für Irritationen und Unruhe gesorgt“.
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Kandidatur für den Landtag
Ende März bekräftigte Zorn gegenüber der dpa, er wolle dem Landesvorstand erhalten bleiben und über die Landesliste für den Landtag kandidieren. Nach Angaben seines Kreisverbands wurde er dort auf den als aussichtsreich geltenden 18. Listenplatz gewählt.
Mit dem Freispruch sind die juristischen Auseinandersetzungen für den AfD-Politiker jedoch nicht beendet. Nach Auskunft des Amtsgerichts Stralsund ist ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts des Betrugs gegen ihn anhängig. In diesem Fall wird ihm vorgeworfen, im November 2025 ein mangelhaftes Fahrzeug für 6.000 Euro verkauft und es nach Beanstandung durch den Käufer zur Reparatur zurückgenommen zu haben. In der Folgezeit habe der Käufer jedoch weder das instand gesetzte Auto noch den Kaufpreis zurückerhalten. Wann und ob es in dieser Sache zu einer Verhandlung kommt, ist nach Angaben des Gerichts noch offen.
Zorn selbst rechnet nach eigenen Worten mit einer Einstellung des Verfahrens. Gegenüber der dpa erklärte er, es habe sich um ein sogenanntes Zug-um-Zug-Geschäft gehandelt, bei dem Leistung und Gegenleistung unmittelbar ausgetauscht werden. Der Kunde habe sein Geld zurückerhalten. (mit dpa)
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