Gesundheitsversorgung

Streit um Salzlandkliniken eskaliert: Landkreis treibt Zwangsvollstreckung gegen Ameos voran

Der Salzlandkreis treibt eine Zwangsvollstreckung gegen Ameos voran. Millionenforderungen und Vorwürfe belasten die Patientenversorgung.

OAZ
3 Min
Im Streit um die Salzlandkliniken wirft der Schweizer Klinikkonzern Ameos dem Landkreis nun seinerseits einen Vertragsbruch vor.

Im Streit um die Salzlandkliniken wirft der Schweizer Klinikkonzern Ameos dem Landkreis nun seinerseits einen Vertragsbruch vor.

© IMAGO / Steffen Schellhorn

Der Konflikt zwischen dem Salzlandkreis und dem Klinikbetreiber Ameos um den seinerzeit erfolgten Verkauf der ehemaligen Salzlandkliniken spitzt sich zu. Der Landkreis hat eine Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen eingeleitet, da nach eigenen Angaben noch 3,8 Millionen Euro aus dem Kaufvertrag offen sind (die OAZ berichtete). Inklusive Zinsen seien inzwischen mehr als sechs Millionen Euro fällig.

Ameos wirft dem Landkreis nun seinerseits einen Vertragsbruch vor. Im Kaufvertrag sei festgelegt worden, dass beide Seiten Erklärungen zum Inhalt nur in gegenseitiger Abstimmung abgeben. Gegen dieses Veröffentlichungsverbot habe der Landkreis „schwerwiegend“ verstoßen. „Der Landrat wird dafür persönlich zur Rechenschaft gezogen“, erklärte eine Ameos-Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Der Salzlandkreis weist die Vorwürfe zurück. Auf Anfrage teilte die Behörde mit, lediglich Auskunft zu Gerichtsverfahren erteilt zu haben. Diese Informationen seien ohnehin öffentlich einsehbar.

Der Ursprung des Konflikts reicht mehr als ein Jahrzehnt zurück: Bei der Übernahme der Kliniken hatte Ameos zwar eine erste Rate von 26 Millionen Euro beglichen, die Höhe der zweiten Rate war jedoch an das Jahresergebnis der Kliniken im Verkaufsjahr geknüpft worden. Über die Berechnung dieser Bilanz gerieten beide Seiten in Streit. Während Ameos sogar eine Rückzahlung von mehr als 13 Millionen Euro forderte, kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass dem Kreis weiteres Geld zusteht. In den vergangenen Monaten hat Ameos dann mit Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung im Salzlandkreis gedroht, sollte der Landkreis weiterhin auf die Zahlung bestehen. Der Salzlandkreis hatte schließlich die Zwangsvollstreckung gegen den Schweizer Klinikkonzern eingeleitet.

Leidet die Patientenversorgung?

Warum Ameos die geforderte Summe nicht begleicht, bleibt offen. Der Klinikbetreiber, der in Sachsen-Anhalt Standorte unter anderem in Aschersleben, Bernburg und Schönebeck unterhält, verweist auf das „laufende Verfahren“ und beantwortet entsprechende Fragen nicht. Der Salzlandkreis verweist darauf, dass das Unternehmen anwaltlich selbst mitgeteilt habe, dass ausreichend Mittel zur Begleichung vorhanden seien. Eine Stundung sei aus kommunalrechtlicher Sicht nicht zulässig.

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In der Landespolitik wächst die Sorge, dass die Patienten die Leidtragenden des Konflikts werden könnten – etwa, weil Leistungen in den Krankenhäusern reduziert werden oder Personal angesichts der ungewissen Lage abwandert. Bereits im November fand ein Krisengespräch in der Magdeburger Staatskanzlei statt.

Thema dabei war auch ein sogenannter Sicherstellungszuschlag, mit dem die defizitäre Geburtshilfe in Aschersleben unterstützt werden könnte. Das Gesundheitsministerium erteilte Ende Februar einen entsprechenden Bescheid. Doch gegen diesen klagen nach dpa-Informationen nun die Krankenkassen, die den Zuschlag finanzieren müssten. Zu den Gründen wollte sich die AOK Sachsen-Anhalt auf Nachfrage nicht äußern.

Neuer Vermittlungsversuch

Aktuell gibt es einen weiteren Vermittlungsversuch, um Landrat Markus Bauer (SPD) und Vertreter von Ameos an einen Tisch zu bringen. „Dafür sind wir immer offen“, erklärte die Ameos-Sprecherin. Bei der Gesundheitsversorgung handelt es sich um ein hohes Gut. „Das sollte endlich auch der Landrat erkennen und seinen Beitrag für die Menschen in seinem Landkreis leisten.“

Auch diesen Vorwurf weist der Salzlandkreis zurück. Sowohl in Gesprächen als auch schriftlich habe man gegenüber Ameos stets klargestellt, dass das Ziel die Sicherung der Gesundheitsversorgung sei. Nach den ergangenen Gerichtsentscheidungen sehe man jedoch keine andere Möglichkeit, als auf die Begleichung des offenen Betrags zu dringen.

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