Heizungsgesetz

65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien wird bis November ausgesetzt

Das neue Heizungsgesetz von Union und SPD ist noch nicht beschlossen. Beim Mieterschutz hakt es offenbar weiter in der Koalition.

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Das neue Heizungsgesetz sieht deutliche Erleichterungen für Hausbesitzer beim Heizungstausch vor.

Das neue Heizungsgesetz sieht deutliche Erleichterungen für Hausbesitzer beim Heizungstausch vor.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die Bundesregierung hat einen wesentlichen Teil des bestehenden Heizungsgesetzes der Ampelkoalition vorerst auf Eis gelegt. Hintergrund ist die noch ausstehende Verabschiedung einer Neuregelung durch das Bundeskabinett.

Eine zentrale Vorschrift des weiterhin gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ausgesetzt werden, wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch mitteilte. Die Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung tritt damit nicht wie ursprünglich geplant am 1. Juli in Kraft, sondern wird bis zum 1. November ausgesetzt.

Die Regierungskoalition aus Union und SPD hatte sich bereits im Februar auf ein neues Heizungsgesetz verständigt. Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist bislang jedoch nicht vom Kabinett beschlossen worden. Der Ministeriumssprecher betonte, das neue Gesetz solle „zeitnah“ verabschiedet werden. Dabei gehe aber „Genauigkeit vor Schnelligkeit, oder beides muss parallel gehen“.

Streit um Mieterschutz

Zu den Gründen für die Verzögerung wollte sich der Sprecher auf Nachfrage nicht äußern. Das Handelsblatt hatte kürzlich berichtet, Union und SPD könnten sich nicht auf eine Regelung zum Schutz von Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen einigen.

Die Fraktionsspitzen von Union und SPD hatten im Februar ein Eckpunktepapier vorgelegt. Demnach soll eine „Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen“ gefunden werden.

Lockerungen für Hausbesitzer geplant

Das neue Heizungsgesetz sieht laut dem Eckpunktepapier insbesondere deutliche Erleichterungen für Hausbesitzer beim Heizungstausch vor. Die bisherige Vorschrift eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung soll entfallen.

Als Ausgleich für den Klimaschutz ist eine sogenannte Grüngasquote vorgesehen. Öl- und Gasheizungen müssen demnach zu steigenden Anteilen mit Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden. (mit dpa)

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