Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Einziehung einer Berliner Immobilie sowie weiterer Vermögenswerte aus dem Umfeld eines Familienclans bestätigt. Wie aus einem veröffentlichten Beschluss hervorgeht, hatte die Revision der früheren Eigentümerin, die laut Gericht als Strohfrau für den Clan agierte, keinen Erfolg (Az. 5 StR 702/24). Zuvor berichtete auch der Stern.
Bereits 2024 hatte das Berliner Landgericht die Einziehung angeordnet. Die Begründung: Die Immobilie sei mit Geldern aus illegalen Quellen finanziert worden. Es genüge, wenn zumindest ein Teil der Mittel aus Straftaten stamme, um die Vermögenswerte einzuziehen.
Die Ursprünge des Verfahrens reichen bis ins Jahr 2015 zurück. Damals begann die Staatsanwaltschaft, wegen des Verdachts der Geldwäsche unter anderem gegen die Eigentümerin zu ermitteln. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, Erlöse aus Straftaten in den Kauf von Immobilien gesteckt zu haben, um deren illegale Herkunft zu verschleiern. Im Verlauf der Ermittlungen wurden mehrere Objekte beschlagnahmt.
Einziehung trotz eingestelltem Strafverfahren
2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren mangels Beweisen ein, beantragte jedoch die Einziehung der Vermögenswerte. Dieses Instrument greift in Fällen, in denen ein Strafverfahren nicht möglich ist, das Gericht aber zu der Überzeugung gelangt, dass die betroffenen Werte aus einer Straftat stammen, die nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.
Im August 2021 ordnete das Landgericht die Einziehung per Beschluss an. Nach einer Beschwerde der Betroffenen stellte das Kammergericht das Verfahren jedoch ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin erneut die Einziehung der Vermögenswerte.
Seit Oktober 2022 verhandelte das Landgericht in der Sache, befragte dabei unter anderem einen Zeugen per Video in der deutschen Botschaft im Libanon und entschied im März 2024 abschließend zugunsten der Einziehung. Der BGH prüfte diese Entscheidung und fand keine Rechtsfehler – die Revision blieb damit ohne Erfolg.
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