Mehr als ein halbes Jahr nach seiner Wahl kann Philipp Preißler (Freie Wähler Mittelsachsen) sein Amt als Oberbürgermeister von Freiberg in Sachsen antreten. Ein Bürger hatte gegen die Wahl geklagt, seine Klage nun aber vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz zurückgezogen.
Philipp Preißler wurde im Oktober 2025 gewählt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin Susanne Eichhorn-Gast hätte die Klage gegen seine Wahl ohnehin abgewiesen werden müssen.
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Kläger bemängelte Chancengleichheit in Freiberg
„Es lagen keine zehn wirksamen Beitrittserklärungen zum Einspruch des Klägers vor. Es war nicht zulässig, weil es reine Unterschriften auf drei verschiedenen Blättern waren“, sagte Eichhorn-Gast. Damit sei nicht ersichtlich gewesen, dass die Unterzeichner einem konkreten Einspruch beigetreten seien.
Der Kläger hatte die Wahl für ungültig erklären lassen wollen, weil aus seiner Sicht die Chancengleichheit der Kandidaten nicht gewahrt gewesen sei. Der Vorgänger im Amt, der heutige Landrat Sven Krüger (Freie Wähler Mittelsachsen), habe seine Neutralitätspflicht verletzt und Preißler unzulässig unterstützt.
Preißler hatte sich im zweiten Wahlgang am 26. Oktober 2025 mit 45,95 Prozent der Stimmen durchgesetzt. Er gewann vor Christian Pudack (Ffa/SPD/Linke/Grüne), Jens Udo Uhlemann (AfD) und Steve Ittershagen (CDU). Ein erster Wahlgang am 28. September 2025 hatte keine absolute Mehrheit gebracht. Über ein Jahr hatte die Stadt keinen Oberbürgermeister.
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