Die Linke-Fraktion hat nach eigenen Angaben Klage in Karlsruhe eingereicht, um die Verabschiedung des neuen Heizgesetzes vorerst zu stoppen. Damit solle verhindert werden, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren durch den Bundestag gebracht werde, ohne dass Angaben zur Klimawirkung vorlägen, sagte die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Violetta Bock, in Berlin. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang eines Organstreitverfahrens sowie eines Eilantrags.
Mit dem Gesetz werde ein „CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber“ aufgenommen, sagte der Rechtsanwalt Johannes Franke – in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen. Das sei aus seiner Sicht unzulässig und verletze Informationsrechte der Abgeordneten und des Bundestages. Die entsprechenden Informationen müssten noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen. Der Eilantrag ziele darauf, dass zumindest nicht vor der Sommerpause abgestimmt werde.
Aus für 65-Prozent-Regel: Kabinett erlaubt neue Gas- und Ölheizungen
Kernpunkte der Reform
Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist laut Gesetzentwurf, dass diese ab 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote" für Versorger gelten.
Bock sagte, die Lücke zur Erreichung der Klimaziele werde absehbar größer. Die Bundesregierung könne trotz mehrfacher Nachfragen keine Aussagen zur Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen treffen. Ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages verweist laut Linksfraktion auf „verfassungsrechtliche Zweifel“, ob Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft verschoben würden.
Verhaltene Reaktion der Grünen
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner äußerte sich gegenüber der Rheinischen Post zurückhaltend. Der Eilantrag beanstande eher das Verfahren als den Inhalt. „Wir sind skeptisch, ob das klappt“, sagte er. Bei einem Erfolg wolle er „eine Kiste Rotkäppchen-Sekt für alle“ spendieren.
Bereits im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des damaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann das seinerzeitige Heizungsgesetz kurz vor der geplanten Verabschiedung gestoppt. Über die Hauptsache entscheidet Karlsruhe am 23. Juli. (mit dpa)
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