Grundwerte

AfD-Parteienfamilie unter Druck: EU-Parlament leitet Prüfverfahren ein

Das EU-Parlament lässt die AfD-Parteienfamilie ESN wegen möglicher Verstöße gegen EU-Grundwerte prüfen. Im Extremfall droht der Entzug von Fördergeldern.

3 Min
Abgeordnete des Europäischen Parlaments sitzen im Plenarsaal des Europäischen Parlaments und stimmen ab.

Abgeordnete des Europäischen Parlaments sitzen im Plenarsaal des Europäischen Parlaments und stimmen ab.

© Philipp von Ditfurth/dpa

Das Europaparlament hat ein Prüfverfahren gegen die europäische Parteienfamilie der AfD auf den Weg gebracht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag in Straßburg dafür, die zuständige Aufsichtsbehörde mit einer Untersuchung der Partei Europa der Souveränen Nationen, kurz ESN, zu beauftragen. Das berichten die Nachrichtenagenturen dpa und AFP.

Geprüft werden soll, ob die ESN die in Artikel 2 des EU-Vertrags festgeschriebenen Grundwerte einhält. Dazu gehören Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte. Anlass sind unter anderem Vorwürfe wegen Hassrede. Das Europaparlament hatte vor der Abstimmung angekündigt, die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, APPF, formell um eine Überprüfung zu ersuchen.

ESN erhält jährlich rund zwei Millionen Euro

Mit dem Beschluss beginnt ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst erhält die ESN Gelegenheit zur Stellungnahme und kann mögliche Verstöße etwa durch Änderungen an Satzung, Programm oder Führungspersonal ausräumen. Anschließend erstellt ein unabhängiges Expertengremium eine Bewertung. Auf dieser Grundlage entscheidet die Aufsichtsbehörde APPF voraussichtlich frühestens im Dezember über einen möglichen Entzug des Status als europäische Partei, berichtet der Evangelische Pressedienst.

Ein solcher Schritt käme keinem Parteiverbot gleich. Die ESN könnte als Organisation weiterbestehen, würde jedoch ihren Anspruch auf EU-Fördermittel verlieren. Derzeit erhält sie nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes rund zwei Millionen Euro jährlich aus dem EU-Haushalt. Auch die parteinahe „Sovereignty Foundation“, die mit gut einer Million Euro gefördert wird, wäre betroffen.

Unmittelbare Folgen für die ESN-Fraktion im Europaparlament hätte eine Deregistrierung nicht. Partei und Fraktion sind rechtlich voneinander getrennt. Die derzeit 27 Abgeordneten behielten ihre Mandate, ihr Stimmrecht und die Finanzierung der Fraktion. Gegen eine Entscheidung der APPF könnte die ESN vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Die ESN wurde 2024 gegründet und im selben Jahr als europäische politische Partei registriert. Neben der AfD gehören ihr Parteien aus mehreren europäischen Staaten an. Sie tritt für eine Europäische Union souveräner Nationalstaaten und gegen eine weitere Verlagerung von Kompetenzen nach Brüssel ein.

Aufsichtsbehörde äußerte Zweifel an EU-Treue

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Hinweise der Parteienaufsicht auf mögliche Verstöße durch die ESN und einzelne Mitgliedsparteien. Im Mittelpunkt stehen demnach öffentliche Äußerungen, Beiträge in sozialen Netzwerken und Gerichtsentscheidungen, die Zweifel an der Einhaltung europäischer Grundwerte geweckt haben sollen.

Die ESN weist die Vorwürfe zurück. Vertreter der Partei sprechen von einem politisch motivierten Versuch, eine oppositionelle Parteienfamilie auszugrenzen. Ein endgültiges Ergebnis der Prüfung steht noch nicht fest.

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