Jens Spahn ist Vater geworden, obwohl Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist. Berliner Behörden verwenden inzwischen Begriffe wie „gebärende Person“, Hochschulen und politische Gruppen sprechen von „FLINTA*“, während Frauenhäuser über Schutzkonzepte diskutieren und Sportverbände Regeln für Trans-Athletinnen überarbeiten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt werden. Frauenpolitik ist heute vieles zugleich und längst nicht mehr nur der Kampf um Gleichberechtigung.
Vor gut 100 Jahren kämpften Frauen für das Wahlrecht, für den Zugang zu Universitäten, zum Arbeitsmarkt und gegen die rechtliche Abhängigkeit vom Ehemann. Heute kreisen die Debatten um Identität, Sprache, Schutzräume, Reproduktion und Selbstbestimmung. Kaum ein politisches Feld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so stark verändert wie die Frauenpolitik.
2022: Die islamistischen Taliban haben in Afghanistan Frauenrechte erneut drastisch beschnitten. Frauen dürfen ab sofort keine Universitäten mehr besuchen.
© Ebrahim Noroozi/dpa
Frauenpolitik ist damit heute weit mehr als der Kampf um gleiche Rechte. Mit der rechtlichen Gleichstellung rückten neue Fragen in den Mittelpunkt: moderner Umgang mit Gewalt gegen Frauen, Reproduktion, Sprache, Schutzräume und Geschlechtsidentität.
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Sinnbildlich für diesen Wandel steht der Begriff FLINTA – ein Akronym für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen. Häufig wird der Begriff mit einem Sternchen (FLINTA*) ergänzt, um weitere Menschen einzuschließen, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung Diskriminierung erfahren.
Für die einen ist FLINTA Ausdruck einer inklusiveren Frauenpolitik, die unterschiedliche Formen von Benachteiligung gemeinsam in den Blick nimmt. Für die anderen verwischt der Begriff die politische Kategorie „Frau“ und erschwert es, spezifische Anliegen von Frauen sichtbar zu machen. Dahinter steht eine grundsätzliche Frage, die die Debatte heute prägt: Welche Rolle spielt die Frau noch in einer Frauenpolitik, deren Adressatenkreis immer größer geworden ist?
2023: Israelische Aktivistinnen demonstrieren in der überwiegend ultraorthodoxen Stadt Bnei Brak für Frauenrechte. Die Berichte über Versuche, Frauen im öffentlichen Raum einzuschränken, häufen sich.
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Bis 1997: Als Frauen um grundlegende Rechte kämpfen mussten
Die Geschichte der Frauenpolitik beginnt lange bevor über Schutzräume, Sprache oder Geschlechtsidentität gestritten wurde. Im 19. Jahrhundert kämpften Frauen zunächst um Rechte, die Männern selbstverständlich zustanden. Sie forderten Zugang zu Bildung und Universitäten, wirtschaftliche Eigenständigkeit und vor allem politische Mitsprache. Frauenpolitik bedeutete damals vor allem eines: Gleichberechtigung.
Ein erster Meilenstein folgte mit dem Ende des Kaiserreichs. Am 12. November 1918 führte der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Frauenwahlrecht ein. Wenige Monate später konnten Frauen bei der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung erstmals wählen und selbst kandidieren. Was heute selbstverständlich erscheint, war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Kampfes der Frauenbewegung gegen erhebliche gesellschaftliche Widerstände.
Doch auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb Gleichberechtigung vielfach ein Verfassungsversprechen. Zwar wurde 1949 auf Initiative der sogenannten „Mütter des Grundgesetzes“ der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Im Alltag galten jedoch weiterhin zahlreiche Regelungen aus einem traditionellen Familienbild. Erst das Gleichberechtigungsgesetz, das am 1. Juli 1958 in Kraft trat, schaffte unter anderem den sogenannten Stichentscheid des Ehemanns in ehelichen Angelegenheiten ab und leitete die Reform des Familienrechts ein.
Auch danach verlief der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung schrittweise – allerdings unterschiedlich in Ost und West. Während in der Bundesrepublik bis in die 1970er-Jahre hinein das Leitbild der Hausfrauenehe dominierte, setzte die DDR auf die umfassende Erwerbstätigkeit von Frauen und baute Kinderbetreuung deutlich stärker aus. Erst mit der Reform des Ehe- und Familienrechts von 1977 wurde in der Bundesrepublik gesetzlich verankert, dass beide Ehepartner gleichberechtigt über Erwerbstätigkeit und Familienleben entscheiden. Parallel gewann die neue Frauenbewegung an Einfluss. Sie machte Themen sichtbar, über die zuvor kaum öffentlich gesprochen wurde: sexuelle Selbstbestimmung, Gewalt gegen Frauen, Frauenhäuser oder der Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB).
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Ein besonders symbolträchtiger Erfolg folgte 1997. Nach jahrzehntelangen Debatten beschloss der Bundestag, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen. Dass eine solche Regelung so lange fehlte, war kein ausschließlich westdeutsches Phänomen. Auch das Strafgesetzbuch der DDR definierte Vergewaltigung als erzwungenen „außerehelichen Geschlechtsverkehr“ und schloss damit Taten innerhalb der Ehe aus dem Vergewaltigungstatbestand aus. Erst die Reform von 1997 stellte eheliche und außereheliche Vergewaltigung strafrechtlich gleich.
Frauenrechtlerin Inez Milholland (1886–1916) verkauft feministische Zeitungen an Passanten während einer Suffragetten-Parade in New York City, etwa zwischen 1913 und 1916.
© Courtesy Everett Collection via
Frauenpolitik heute: Schutz und Gewalt
Trotz der rechtlichen Errungenschaften bleibt Gewalt gegen Frauen bis heute eines der drängendsten frauenpolitischen Themen. Nach Angaben von Polizei und Senat wurden 2025 in Berlin mehr als 13.000 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Hinzu kamen 8652 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie knapp 1400 Vergewaltigungen. Die Dunkelziffer gilt als hoch. Auch die Zahl der Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt steigt.
Wie ein Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz der Berliner Zeitung mitteilte, erhöhte sich die Zahl der bei der Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin eingegangenen Verfahren von 19.433 im Jahr 2023 über 20.319 im Jahr 2024 auf 22.566 im Jahr 2025. Die Amtsanwaltschaft verfügt inzwischen über drei Spezialabteilungen für häusliche Gewalt. Zudem kann in Berlin seit Anfang 2026 bei Hochrisikofällen bereits nach Polizeirecht eine elektronische Fußfessel angeordnet werden; auch die Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung wurde auf bis zu vier Wochen verlängert. Als Reaktion auf den wachsenden Bedarf hat der Bund mit dem Gewalthilfegesetz zusätzliche Mittel für Frauenhäuser bereitgestellt. In Berlin eröffnen im Sommer 2026 das zehnte und elfte Frauenhaus; zudem sollen zwei weitere Fachberatungsstellen entstehen.
Besonders sichtbar wird die Problematik bei sogenannten Femiziden – Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder im Kontext partnerschaftlicher Gewalt. Nach Angaben der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) wurden im vergangenen Jahr berlinweit 29 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Bundesweit registriert das Bundeskriminalamt seit Jahren hohe Fallzahlen bei Femiziden und Partnerschaftstötungen.
Für Nua Ursprung, Pressesprecherin von BIG, zeigt das vor allem eines: Frauenpolitik dürfe sich nicht auf den Ausbau von Frauenhäusern beschränken. „Wenn wir Gewalt langfristig beenden wollen, geht das nur, wenn wir ansetzen, bevor sie schon geschehen ist“, sagt sie der Berliner Zeitung. Nötig seien mehr Präventionsarbeit, Aufklärung und eine bessere Finanzierung von Täterprogrammen.
Gleichzeitig beobachtet BIG eine gesellschaftliche Entwicklung mit Sorge. Die Nachfrage nach Beratungs- und Schutzangeboten steige seit Jahren kontinuierlich. Zwar könne dies auch daran liegen, dass sich heute mehr Betroffene Hilfe suchten. Gleichzeitig sei jedoch anzunehmen, dass die Gewalt selbst zunehme. „Derzeit beobachten wir, dass konservative Geschlechterbilder wieder salonfähiger werden“, sagt Ursprung. Diese könnten häusliche Gewalt begünstigen, wenn sie Männer als Familienoberhaupt und Frauen als wirtschaftlich abhängig verstanden. Gewalt gegen Frauen sei deshalb „ein gesamtgesellschaftliches Problem“, das alle politischen Ressorts betreffe.
Frauenpolitik heute: Gender Pay Gap
Anders als noch vor wenigen Jahrzehnten richtet sich der Blick auf Unterschiede, die trotz formaler Gleichberechtigung fortbestehen. Dazu gehören die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit sowie der vergleichsweise geringe Anteil von Frauen in Führungspositionen. Frauenpolitik beschäftigt sich damit zunehmend weniger mit dem Gesetzbuch als mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen.
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Ein Beispiel dafür ist der Gender Pay Gap. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen in Deutschland im Jahr 2025 durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. In Westdeutschland – zu dem Berlin statistisch gezählt wird – lag die Lohnlücke sogar bei 17 Prozent. Berücksichtigt man Unterschiede bei Beruf, Qualifikation oder Erwerbsbiografie, verbleibt ein sogenannter bereinigter Gender Pay Gap von rund 6 Prozent. Gleichzeitig weist Destatis darauf hin, dass Frauen deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten und ihre Erwerbstätigkeit häufiger für Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen unterbrechen.
Diese sogenannte Care-Arbeit gilt vielen Gleichstellungsexperten als Schlüssel zur wirtschaftlichen Ungleichheit. Wer Angehörige pflegt oder Kinder betreut, arbeitet häufiger in Teilzeit, sammelt weniger Berufserfahrung und hat geringere Chancen auf Führungspositionen. Zwar ist der Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten in den vergangenen Jahren gestiegen – auch infolge gesetzlicher Quoten –, von einer gleichmäßigen Verteilung kann jedoch weiterhin keine Rede sein. Die wirtschaftliche Gleichstellung bleibt deshalb eines der klassischen Themen der Frauenpolitik – allerdings nicht mehr als Frage fehlender Rechte, sondern als Herausforderung gleicher Chancen.
Während Gewalt und wirtschaftliche Gleichstellung zu den klassischen Feldern der Frauenpolitik zählen, rücken seit einigen Jahren zunehmend Fragen der Reproduktionsmedizin in den Mittelpunkt. Schwangerschaftsabbruch, Eizellspende und Leihmutterschaft werden dabei so kontrovers diskutiert wie kaum ein anderes Thema.
Frauenpolitik heute: Reproduktionsfrage
Kaum ein Themenfeld wird derzeit so kontrovers diskutiert wie die reproduktive Selbstbestimmung. Dabei geht es um die grundlegende Frage, wer über den Körper der Frau entscheidet – der Staat, die Medizin oder die Frau selbst.
2024: Kundgebung für die Abschaffung des Paragrafen 218 StGB und für die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen in Berlin.
© Emmanuele Contini
Parallel dazu verschieben sich die Debatten: Während die Expertenkommission die Zulassung der Eizellspende befürwortete, sprach sie sich dafür aus, am Verbot der Leihmutterschaft grundsätzlich festzuhalten oder allenfalls eng begrenzte Ausnahmen zu prüfen. Begründet wurde dies mit erheblichen ethischen und rechtlichen Risiken sowie der Gefahr einer Ausbeutung von Frauen. Neue Aufmerksamkeit erhielt das Thema zuletzt, nachdem CDU-Politiker Jens Spahn gemeinsam mit seinem Ehemann über eine Leihmutter Vater geworden war. Der Fall löste erneut eine Debatte darüber aus, ob bestehende Verbote gelockert oder gerade zum Schutz von Frauen und Kindern beibehalten werden sollten.
Alle diese Debatten werden von einer weiteren begleitet: dem demografischen Wandel. 2025 wurden in Deutschland nur noch 654.241 Kinder geboren – so wenige wie seit 1946 nicht mehr. Gleichzeitig starben rund 1,01 Millionen Menschen; das Geburtendefizit von rund 352.000 Menschen war das höchste der Nachkriegszeit. Die Geburtenziffer sank auf 1,32 Kinder je Frau und liegt damit deutlich unter dem Bestandserhaltungsniveau von etwa 2,1 Kindern. Auch Berlin verzeichnet einen historischen Tiefstand: 2025 kamen in der Hauptstadt 33.240 Kinder zur Welt – rund fünf Prozent weniger als im Vorjahr und so wenige wie seit Beginn der heutigen Einwohnerregisterstatistik nicht mehr. Gleichzeitig starben 37.899 Menschen, sodass sich ein Sterbeüberschuss von 4659 Personen ergab.
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Das Statistische Bundesamt verweist darauf, dass die aktuell niedrigen Geburtenzahlen auch mit der Altersstruktur zusammenhängen. Heute bekommen die geburtenschwachen Jahrgänge der 1990er-Jahre selbst Kinder – ein sogenanntes „geburtenschwaches Echo“. Die demografische Entwicklung ist damit nicht allein Ausdruck individueller Lebensentscheidungen, sondern wird maßgeblich durch die Bevölkerungsstruktur beeinflusst. In Berlin zeigt sich der Trend besonders deutlich: Bereits 2024 lag die Geburtenziffer mit 1,21 Kindern je Frau bundesweit am niedrigsten.
Frauenpolitik heute: Die Sprache
Mit den Debatten über Reproduktion verbindet sich eine weitere Grundsatzfrage der modernen Frauenpolitik: Wer ist überhaupt gemeint, wenn von Frauen die Rede ist? Die Bezeichnung galt lange als selbstverständlich. Heute unterscheiden Gleichstellungsinstitutionen und queere Organisationen zwischen biologischem Geschlecht (sex) und Geschlechtsidentität (gender). Damit rücken sie die Sprache und Identität stärker in den Mittelpunkt der Frauenpolitik.
Begriffe wie FLINTA – Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen – oder Formulierungen wie „gebärende Person“ finden sich inzwischen in Leitfäden von Hochschulen, Behörden und Gleichstellungsstellen. Dahinter steht das Ziel, trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sprachlich einzubeziehen und Diskriminierung abzubauen.
Gegen diese Entwicklung formiert sich zugleich Widerstand – auch aus Teilen der Frauenrechtsbewegung. Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ wirbt für eine Rückbesinnung auf den biologischen Frauenbegriff und erklärt, sie setze sich für „geschlechtsbasierte Rechte von Mädchen und Frauen“ ein. Ähnlich argumentiert die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Sie betont zwar die Rechte von trans Personen, warnt jedoch davor, dass Begriffe wie „gebärende Person“ oder eine geschlechtsneutrale Sprache die politische Kategorie „Frau“ verwässern könnten. Der Streit um Sprache ist damit längst mehr als eine semantische Debatte – er berührt die grundlegende Frage, auf wen sich Frauenpolitik künftig beziehen soll.
2025: Menschen nehmen an einer Demonstration für Schutz und Rechte von FLINTA-Personen in Berlin teil.
© Fabian Sommer/dpa
Frauenpolitik heute: Das Selbstbestimmungsgesetz
Mit der Frage, wer als Frau gilt, ist eng ein weiteres politisches Großthema verbunden: das Selbstbestimmungsgesetz. Es trat am 1. November 2024 in Kraft und ermöglicht es volljährigen Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Das frühere Transsexuellengesetz mit seinen gerichtlichen Verfahren und psychologischen Gutachten wurde damit abgelöst. Ziel des Gesetzes ist es nach Angaben der Bundesregierung, die Selbstbestimmung von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zu stärken und diskriminierende Hürden abzubauen.
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Befürwortet wurde das Gesetz unter anderem von der Bundesregierung, dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD⁺), der Bundesstiftung Gleichstellung sowie zahlreichen queeren Verbänden. Sie argumentieren, dass trans Menschen nicht gezwungen werden sollten, ihre Geschlechtsidentität vor Gerichten oder Sachverständigen nachzuweisen. Kritik kommt hingegen unter anderem von Terre des Femmes, der Initiative „Was ist eine Frau?“ sowie weiteren feministischen Gruppen. Sie befürchten Auswirkungen auf geschlechtsspezifische Schutzräume, Statistiken und den Frauensport und kritisieren, dass das biologische Geschlecht rechtlich an Bedeutung verliere.
Besonders kontrovers wird diese Frage im Sport diskutiert. Im März 2026 beschloss das Internationale Olympische Komitee (IOC) eine neue Richtlinie zum Schutz der Frauenkategorie. Künftig soll die Frauenklasse im olympischen Spitzensport grundsätzlich biologischen Frauen vorbehalten sein. Das IOC begründet den Kurswechsel mit dem Schutz eines fairen Wettbewerbs und der Frauenkategorie. Zugleich betont der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) weiterhin die Bedeutung von Inklusion und Chancengleichheit für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. In Berlin beschäftigen ähnliche Fragen inzwischen ebenfalls Vereine und Verbände – etwa wenn es um die Teilnahme an Wettkämpfen oder die Einteilung in Frauen- und Männerkategorien geht. Der Konflikt zeigt exemplarisch, wie Frauenpolitik heute häufig zwischen dem Schutz geschlechtsspezifischer Räume und dem Anspruch auf größtmögliche Inklusion abwägen muss.
2024: Eine Demonstration gegen das Selbstbestimmungsgesetz und für Frauenrechte vor dem Reichstagsgebäude in Berlin.
© Benjamin Pritzkuleit
Wer spricht heute eigentlich für Frauen?
Mit den Debatten um Sprache, Selbstbestimmung und den Frauensport verlagert sich der Streit um den Frauenbegriff auf eine grundlegendere Ebene. Anders als die Frauenbewegung des 20. Jahrhunderts verfolgt der Feminismus heute keine einheitliche Agenda mehr. Liberale, radikale, queere, konservative und sogenannte geschlechtskritische Feministinnen setzen unterschiedliche Schwerpunkte und widersprechen sich zum Teil in zentralen Fragen.
Während für die einen Frauenpolitik heute bedeutet, möglichst viele Geschlechtsidentitäten einzubeziehen und Gleichstellung umfassend zu denken, sehen andere gerade darin eine Gefahr für den ursprünglichen Zweck der Frauenbewegung. Sie argumentieren, dass Schutzräume, Statistiken, Quoten oder Sportkategorien nur funktionieren können, wenn die politische Kategorie „Frau“ klar definiert bleibt. Die Gegenseite hält dagegen, dass Frauenpolitik niemanden ausschließen dürfe und Gleichstellung nur gelingen könne, wenn auch trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mitgedacht werden.
Diese unterschiedlichen Vorstellungen prägen inzwischen nicht nur Verbände, sondern auch Parteien, Universitäten und Behörden. Sie schlagen sich zunehmend auch in konkreten politischen Vorhaben nieder. So könnte mit der geplanten Novellierung der Muster-Versammlungsstättenverordnung die ausdrückliche Pflicht zu getrennten Frauen- und Männertoiletten entfallen. Ob und in welchem Umfang die Länder diese Regelung später übernehmen, ist offen.
Was aber sicher ist: Die Debatte berührt zugleich eine historische Entwicklung. Separate Damentoiletten entstanden Ende des 19. Jahrhunderts, als Frauen zunehmend am öffentlichen Leben teilnahmen. Zuvor war der öffentliche Raum weitgehend auf Männer ausgerichtet. Die Damentoilette war damit zugleich Ausdruck eines gesellschaftlichen Fortschritts und der Moralvorstellungen ihrer Zeit. Sie ermöglichte Frauen die stärkere Teilhabe am öffentlichen Leben, beruhte aber zugleich auf dem viktorianischen Ideal weiblicher Reinheit und besonderer Schutzbedürftigkeit.
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Die Frage lautet deshalb heute nicht mehr nur, welche Rechte Frauen noch fehlen. Sie lautet zunehmend auch, wer Frauenpolitik definiert – und für wen sie eigentlich gemacht wird. Genau darin unterscheidet sich die Debatte des Jahres 2026 grundlegend von jener vor hundert Jahren.
Die Biologin Marie-Luise Vollbrecht referierte 2022 an der Humboldt-Universität über „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender“ und erklärte, dass es nur zwei Geschlechter gäbe. Infolge wurde sie Opfer eines Shitstorms, der bis heute anhält.
© Benjamin Pritzkuleit
Frauenpolitik bleibt in Bewegung
Auch auf Bundesebene stehen weitere Reformen bevor. Gegenüber der Berliner Zeitung erklärte ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, derzeit befänden sich „verschiedene Reformen im Bereich der Bekämpfung sexualisierter Gewalt“ in Vorbereitung. Geplant sei unter anderem eine Verschärfung des Strafrechts beim heimlichen Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungs- und Raubdelikten.
Zudem hätten die Justizministerinnen und Justizminister die Bundesregierung aufgefordert, die Verjährungsfristen für Sexualdelikte nach Paragraf 177 StGB zu überprüfen. Hintergrund sei, dass schwerwiegende sexuelle Übergriffe in bestimmten Konstellationen wegen der geltenden Verjährungsfristen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Frauenpolitik im Berliner Wahlkampf
Werden die Debatten um Gewalt, Gleichstellung, Selbstbestimmung und Geschlechtsidentität auch den Berliner Wahlkampf prägen? Am 20. September wird das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Die Berliner Zeitung hat CDU, SPD, Grüne, Linke und AfD gefragt, welche frauenpolitischen Vorhaben sie im Falle einer Regierungsbeteiligung als Erstes umsetzen würden, wo sie den größten Handlungsbedarf sehen und wodurch sich ihre Frauenpolitik von der ihrer politischen Mitbewerber unterscheidet.
Ein Thema zieht sich durch nahezu alle Antworten: der Schutz von Frauen vor Gewalt. Die CDU kündigt gegenüber der Berliner Zeitung an, die Schutzinfrastruktur weiter auszubauen und stärker auf Prävention, Täterarbeit sowie den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei Hochrisiko-Gefährdern zu setzen. Zudem sollen Betroffene häuslicher Gewalt künftig schneller aus gemeinsamen Mietverträgen aussteigen und bei der Wohnungssuche unterstützt werden.
Die Grünen werfen der schwarz-roten Koalition gegenüber der Berliner Zeitung vor, dem Gewaltschutz in den vergangenen Jahren „eine viel zu niedrige Priorität“ eingeräumt zu haben. Sie wollen zwei neue Frauenhäuser, mehr Schutz- und Zweite-Stufe-Wohnungen sowie zusätzliche Beratungsangebote schaffen. Die Linke kündigt an, das Berliner Gewalthilfegesetz nachzubessern, die Öffnung des Gewalthilfesystems für private, gewinnorientierte Träger wieder zurückzunehmen und Präventionsangebote sowie Fachberatungsstellen auszubauen.
Die SPD setzt daneben einen Schwerpunkt auf strukturelle Gleichstellung. Gegenüber der Berliner Zeitung spricht sie sich für ein Berliner Paritätsgesetz, eine Modernisierung des Landesgleichstellungsgesetzes und einen stärkeren Fokus auf Frauengesundheit aus. Berlin solle sich zu einem „Weltzentrum für Frauengesundheit“ entwickeln. Außerdem kündigt die Partei an, Frauenhäuser, Gewaltschutzambulanzen und psychosoziale Angebote für Täter weiter auszubauen.
Die AfD legt den Schwerpunkt dagegen auf Sicherheits- und Migrationspolitik. Sie fordert zusätzliche Frauenhausplätze, ein Frauennachttaxi, elektronische Fußfesseln für Hochrisiko-Gefährder sowie die konsequente Ausweisung verurteilter Gewalt- und Sexualstraftäter, soweit dies rechtlich möglich ist. Gegenüber der Berliner Zeitung erklärt die Partei zudem, patriarchale Familien- und Ehrstrukturen stärker in den Mittelpunkt der Präventionsarbeit rücken zu wollen und verbindliche Frauenquoten abzulehnen.
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