Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD hat die Berliner Polizei neue Maßnahmen ergriffen. Wie die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dieser Redaktion auf Anfrage mitteilte, tragen vier Gefährder mittlerweile Fußfesseln.
Bei dem Anschlag auf den CSD am 25. Juli wurde eine Frau getötet, als der 21-Jährige Abdul B. mit einem Transporter in eine Menschenmenge raste. Abdul B. war Deutscher mit libanesischen Wurzeln und den Behörden seit Längerem bekannt. Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte er vergeblich versucht, sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
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Abdul B. war als islamistischer Gefährder bekannt
Die Polizei reagiert jetzt auf die Forderungen nach Fußfesseln für Gefährder. „Zusätzlich wurde bei einer dieser Personen ein Unterbindungsgewahrsam verfügt“, so Spranger. Der Unterbindungsgewahrsam (auch Präventivgewahrsam) ist eine polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr, um eine unmittelbar bevorstehende Straftat zu verhindern. Es handelt sich dabei um keine Strafe, sondern um eine vorübergehende Freiheitsentziehung.
Sie begrüße es, dass sich das zuständige Gericht den „Einschätzungen angeschlossen“ habe. „Die Möglichkeiten, die wir in den vergangenen Monaten mit der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes geschaffen haben, liegen auf dem Tisch“, so die SPD-Politikerin weiter. Es sei richtig und absolut notwendig, dass sie konsequent angewendet werden.
Nach dem Anschlag wurden die Behörden teils heftig kritisiert. Abdul B. wurde im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen. Er galt als islamistischer Gefährder. Am 12. Mai dieses Jahres verurteilte ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten Abdul B. zu 22 Monaten Jugendstrafe – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Angewandt wurde Jugendstrafrecht, weil das Gericht offenbar von einer Reifeverzögerung ausging.
Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Gleichzeitig hob das Gericht einen bestehenden Haftbefehl auf – mit der Begründung, die Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Verfahrens und stelle keine vorweggenommene Strafe dar.
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