Staatssicherheit

BGH prüft historisches Mordurteil gegen früheren Stasi-Mitarbeiter

Tödlicher Schuss am Tränenpalast 1974. Bundesgerichtshof verhandelt Revision im Stasi-Mordprozess.

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Mordurteil gegen einen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft.

Mordurteil gegen einen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft.

© Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 7. Dezember über die Revision im ersten Mordurteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR verhandeln. Wie das Gericht mitteilte, wendet sich der Angeklagte gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2024 (Az. 5 StR 397/25). Die Verhandlung soll in Leipzig stattfinden, dem Sitz des zuständigen fünften Strafsenats.

Das Berliner Landgericht hatte den zum Urteilszeitpunkt 80-jährigen Angeklagten des Mordes für schuldig befunden und zu zehn Jahren Haft verurteilt. Es war die erste Verurteilung eines ehemaligen Stasi-Mitarbeiters wegen Mordes. Nach Auffassung des Gerichts erschoss der Mann Ende März 1974 im Transitbereich des Bahnhofs Berlin-Friedrichstraße einen 38-jährigen polnischen Staatsbürger von hinten, um dessen Ausreise zu verhindern.

Aus kurzer Distanz von hinten erschossen

Das Opfer war laut den Feststellungen des Landgerichts am Tag der Tat mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft in Ost-Berlin eingedrungen, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. MfS-Mitarbeiter hätten daraufhin entschieden, den Mann zum Schein ausreisen zu lassen, ihn aber kurz vor dem Grenzübertritt „unschädlich“ zu machen. In einem Gang zwischen der Abfertigungshalle – dem sogenannten Tränenpalast – und dem eigentlichen Bahnhof sei der 38-Jährige aus kurzer Distanz von hinten erschossen worden.

Anklage kam erst durch polnischen Auslieferungsantrag ins Rollen

Bemerkenswert ist die Vorgeschichte des Verfahrens: Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen ursprünglich eingestellt, weil sie von Totschlag ausging – eine Tat, die nach 20 Jahren verjährt. Mord hingegen verjährt nicht. Erst ein Auslieferungsantrag Polens brachte die Anklageerhebung durch die Berliner Behörden in Gang.

Der Generalbundesanwalt, der beim BGH die Anklage vertritt, beantragte nach Angaben des Gerichts, das Berliner Urteil wegen Rechtsfehlern teilweise aufzuheben und den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückzuverweisen. Nahezu 53 Jahre nach der Tat bleibt damit offen, ob die erste Mordverurteilung eines ehemaligen Stasi-Mitarbeiters Bestand hat.

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