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Gemeinde will neue Straße - Ehepaar soll sich mit 77.000 Euro beteiligen

Eine neue Straße beschert einem Ehepaar eine Rechnung über 76.865 Euro – obwohl ihr Grundstück keinen direkten Zugang dazu hat.

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Die Gemeinde in der Oberpfalz will die Bürger an der neuen Straße beteiligen, jedenfalls finanziell (Symbolbild)

Die Gemeinde in der Oberpfalz will die Bürger an der neuen Straße beteiligen, jedenfalls finanziell (Symbolbild)

© Robert Michael/dpa

Ein Ehepaar aus Bayern soll sich mit 76.865 Euro an den Kosten für eine neue Straße beteiligen – obwohl das eigene Grundstück nach eigener Darstellung gar keinen direkten Zugang zu der Verbindung hat. Über den Fall hatte zunächst Focus unter Berufung auf Sat.1 Bayern berichtet.

Für die Betroffenen kaum nachvollziehbar

Hinter dem Wohnhaus der Eheleute hatten sich früher Felder befunden. Nachdem die Gemeinde ein benachbartes Grundstück erworben und dort eine neue Straße errichtet hatte, erhielten die Anwohner nun einen Bescheid über Erschließungsbeiträge. Grundlage ist offenbar die Einschätzung, dass ihr Grundstück grundsätzlich auch über die neue Straße erschlossen werden könnte.

Für die Betroffenen ist das kaum nachvollziehbar. Zwischen ihrem Haus und der Straße liegen demnach ein Zaun sowie ein deutlicher Höhenunterschied. Um eine Zufahrt herzustellen, wären aufwendige Erdarbeiten nötig. Eine solche Verbindung sei allerdings nicht geplant.

Das Paar bezeichnet die Forderung als erhebliche Belastung für die eigene Altersvorsorge. Das Geld sei für mögliche Ausgaben im Alter zurückgelegt worden, etwa für Pflege oder gesundheitliche Notfälle. Um die Forderung zu entschärfen, hatten die Eheleute der Gemeinde einen Kompromiss vorgeschlagen: Die Hälfte der Summe sollte sofort gezahlt, der Rest über eine Grundschuld abgesichert werden. Der Gemeinderat lehnte diesen Vorschlag nach Angaben von Sat.1 Bayern jedoch nahezu einstimmig ab.

Die Kommune verweist auf die geltende Rechtslage. Der neue Kunigundenweg erschließe weitere Baugrundstücke; nach der ständigen Rechtsprechung sei deshalb eine Beitragspflicht entstanden. Dass die Familie subjektiv keinen Nutzen in der neuen Straße sehe, ändere daran rechtlich nichts. Abgeschlossen ist der Fall allerdings bislang nicht. Die Gemeinde wolle den Fall erneut prüfen.

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