Landtagswahl

„Größter Fehler meines Lebens“: Rostocker AfD-Kandidat räumt bewaffneten Banküberfall ein

Sascha Gläser wollte für die AfD in den Landtag. Nun wird bekannt, dass er 2012 eine Bank überfiel. Von der Kandidatenliste lässt er sich rechtlich nicht mehr entfernen.

Danilo Vitense
Danilo Vitense
3 Min
AfD-Direktkandidat für Rostock, Sascha Gläser, hat gegenüber seiner Partei bereits angekündigt, auf ein mögliches Landtagsmandat zu verzichten.

AfD-Direktkandidat für Rostock, Sascha Gläser, hat gegenüber seiner Partei bereits angekündigt, auf ein mögliches Landtagsmandat zu verzichten.

© privat

Sascha Gläser will für die AfD in den Schweriner Landtag, kandidiert als Direktkandidat in der Hansestadt Rostock. Doch nun kommt heraus, dass der heute 42-Jährige aus dem AfD-Kreisverband Rostock 2012 eine schwere Straftat begangen hatte und dafür rechtskräftig verurteilt wurde - laut Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 20. März 2013 zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung. Er hat die Tat nun sogar selbst bestätigt, sowohl gegenüber dem AfD-Landesvorstand als auch dem Rostocker Kreisvorstand.

Nach übereinstimmenden Berichten von Nordkurier und Ostsee-Zeitung überfiel Gläser vor 14 Jahren eine Bank in Duisburg und erbeutete dabei unter Einsatz einer Schusswaffe Geld. „Ja, ich habe eine Straftat begangen und wurde dafür rechtskräftig verurteilt“, erklärte Gläser. Die Tat sei Teil seiner Biografie, die er weder leugne noch bagatellisiere. Er bezeichnete den Überfall als „größten Fehler“ seines Lebens. Über seine damaligen Beweggründe sagte Gläser, dass er radikal aus seinem Umfeld ausbrechen wollte.

Nach seiner Darstellung hat er sein Leben anschließend neu geordnet und sich beruflich stabilisiert. Auf seiner Kandidatenseite, die inzwischen offline ist, beschreibt er sich als ausgebildeten Informationselektroniker, langjährigen Teamleiter und IHK-Ausbilder. Nach eigenen Angaben arbeitet er seit zwölf Jahren in leitender Funktion.

Vorwurf: Partei vor der Nominierung nicht informiert

Für die AfD Mecklenburg-Vorpommern kommt der Fall zur Unzeit, denn Gläser kann von der Kandidatenliste nicht mehr gestrichen werden. Innerhalb der AfD sorgt der Fall offenbar vor allem deshalb für Unruhe, weil Gläser seine strafrechtliche Vergangenheit bei der Aufstellung zum Direktkandidaten nicht von sich aus offengelegt haben soll.

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Gläser widerspricht dem Vorwurf eines bewussten Verschweigens. Er habe die Angelegenheit zunächst nicht angesprochen, weil die Tat mehr als ein Jahrzehnt zurückliege, die Strafe verbüßt und das Kapitel für ihn abgeschlossen gewesen sei. Als das Thema innerhalb der Partei aufgekommen sei, habe er den Sachverhalt offengelegt und keine falschen Angaben gemacht.

Gläser bleibt auf auf Stimmzettel, will aber verzichten

Wahlrechtlich bleibt Gläser nach aktuellem Stand Direktkandidat. Die Stadt Rostock führt ihn im zugelassenen AfD-Kreiswahlvorschlag für den Wahlkreis 7 – Hansestadt Rostock IV.

Eine einfache Auswechslung durch die Partei ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Nach § 19 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern kann ein Wahlvorschlag nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert und nur bis zur Entscheidung über seine Zulassung zurückgenommen werden. Nach der Zulassungsentscheidung ist eine Änderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Damit kann die AfD ihren Direktkandidaten nicht einfach nachträglich austauschen. Politisch kann sie sich von Gläser aber distanzieren oder seinen Wahlkampf nicht mehr unterstützen. Auf dem bereits feststehenden Wahlvorschlag bleibt sein Name jedoch stehen.

AfD-Co-Landeschef Enrico Schult zeigte sich überrascht und schockiert von den neuen Vorwürfen. In Gläsers polizeilichem Führungszeugnis habe sich kein entsprechender Eintrag gefunden. Da der Kandidat nicht mehr vom Wahlzettel gestrichen werden könne, erwarte die Partei, dass Gläser im Fall eines Wahlerfolgs auf das Mandat verzichtet. Dies habe er der Partei auch bereits angekündigt.

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