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Ermittlungen

SPD-Spitzenkandidat Krach: Staatsanwaltschaft ermittelt in drei Fällen

Ermittlungen gegen Berlins SPD-Spitzenkandidat Krach wegen Vorteilsannahme. Von einem zweiten Fall will er nichts wissen. Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft in drei Fällen gegen Krach.

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Steffen Krach: Eineinhalb Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl hat die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen SPD-Spitzenkandidat aufgenommen.

Steffen Krach: Eineinhalb Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl hat die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen SPD-Spitzenkandidat aufgenommen.

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Berlins SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach. Der Vorwurf: Vorteilsannahme in zwei Fällen. In einem weiteren Fall gehe es darum, dass Krach im Zuge einer Ausschreibung Geschäftsgeheimnisse verraten und die Geheimhaltungspflicht verletzt haben solle, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem rbb bestätigte.

Das teilte eine Sprecherin der Behörde am Abend mit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es in einem weiteren Fall um den Verdacht wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sowie der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach dem GmbH-Gesetz.

Die Ermittlungen laufen den Angaben zufolge seit dem 3. September. Die mutmaßlichen Taten sollen sich während Krachs Amtszeit als Regionspräsident der Region Hannover ereignet haben. Bekannt geworden waren die Ermittlungen am Mittwoch, zu den Hintergründen hatte sich die Behörde zunächst nicht geäußert.

Durchsuchungen in Berlin und Hannover

Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten Einsatzkräfte am Mittwoch Büroräume Krachs in Hannover, seine Wohnung im Berliner Ortsteil Schöneberg sowie die SPD-Landesparteizentrale in Berlin-Wedding. Dabei sei auch Krachs Handy sichergestellt worden.

Krach selbst hatte am Donnerstag ausführlich Stellung bezogen und die Vorwürfe zurückgewiesen. Er gehe davon aus, dass es sich um Korruptionsvorwürfe handele. „Ich habe niemals privat Geld angenommen. Und ich habe auch niemals als SPD-Vorsitzender hier in Berlin eine Spende angenommen“, sagte der Politiker. „Ich habe nichts zu verbergen.“ Ermittler könnten bei Interesse seine Konten einsehen.

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Am Donnerstagabend äußerte sich Krach am Rande einer Veranstaltung in Berlin gegenüber der Berliner Zeitung auch zu den beiden Verdachtsfällen der Vorteilsannahme. „Ich habe mit dem Bieter keinen Kontakt gehabt“, sagte er. Zu einem möglichen zweiten Fall erklärte Krach, davon wisse er nichts. „Da müssen Sie die Staatsanwaltschaft fragen.“ Von den seit dem 3. September laufenden Ermittlungen habe er nichts gewusst: „Nein. Ich bin gestern Morgen davon überrascht worden.“ Seinen Wahlkampf wolle er wie geplant fortsetzen.

Krach ist „zuversichtlich“

Weier erklärte Krach: „Die Staatsanwaltschaft Hannover hat meinem Anwalt mitgeteilt, dass dort nur ein mich betreffendes Ermittlungsverfahren geführt wird. Darin geht es um zwei Fragen: zum einen um eine Spende von Herrn Garg an den SPD-Landesverband Berlin, die bei zwei Gelegenheiten im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren von mir gefordert worden sein soll. Zum anderen geht es um eine behauptete unzulässige Weitergabe eines Bieterangebotes als Geschäftsgeheimnis im Zusammenhang mit einem Bieterverfahren für eine Immobilie.
Hierzu erkläre ich nochmals, dass diese Vorwürfe gegen mich unbegründet sind. Ich weise sie nachdrücklich zurück, sie treffen nicht zu. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Unbegründetheit der Vorwürfe das Ergebnis der Prüfung der Ermittlungsbehörden sein wird.““

Die Ermittlungen fallen mitten in den Berliner Wahlkampf. Am 20. September wird das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Von seinem Amt als Regionspräsident ist Krach wegen seiner Spitzenkandidatur derzeit beurlaubt. (mit dpa)

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