Drei Tage nach den Vorwürfen zum mutmaßlichen Wahlbetrug in einem Seniorenheim teilte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mit, es gebe für Wahlmanipulation „keine Anhaltspunkte“. Daraufhin berichteten mehrere große Medienhäuser kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, die Ermittlungen seien eingestellt. Auf Nachfrage der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung widersprach die Behörde dieser Annahme. Die Ermittlungen liefen weiter. Doch warum eigentlich, wenn sich „keine entsprechenden Verdachtsmomente“ ergeben hätten?
„Sachsen-Anhalt: Kein Briefwahlbetrug im Seniorenheim“, titelte beispielsweise das ZDF. Die Zeitung Welt schrieb: „Nach Vorwürfen zu Wahlfälschungen in einem Seniorenheim in Sachsen-Anhalt hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Ermittlungen eingestellt.“ Ganz aus der Luft gegriffen war diese Lesart nicht: Finden Ermittler keine Anhaltspunkte, werden Verfahren häufig eingestellt. In diesem Fall aber offensichtlich nicht.
Staatsanwaltschaft gibt Einblick in die Ermittlungen
„Es ist zunächst erst einmal wichtig, dass die Begriffe Anfangsverdacht und Anhaltspunkt strikt voneinander getrennt werden“, so Alexandra Jirschik, stellvertretende Pressesprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft. „Nach dem Inhalt der vorliegenden Strafanzeige sollen in einer Seniorenresidenz in Dessau-Roßlau Briefwahlunterlagen für eine schwer demente 95-jährige Bewohnerin angefordert und manipuliert worden sein“, so Jirschik weiter.
„Auch der Wahlbriefumschlag der Bewohnerin sei geöffnet und der Stimmzettelumschlag bereits vor der Wahl entnommen worden. Zudem sollen Unterlagen im Zusammenhang mit der Briefwahl vernichtet worden sein.“ So weit, so bekannt. Rechtlich verhalte sich die Lage so: „Ein Anfangsverdacht liegt nach § 152 Abs. 2 StPO vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Diese Anhaltspunkte ergaben sich zunächst aus dem Inhalt der Strafanzeige.“
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe der vorgetragene Sachverhalt eine strafrechtliche Relevanz aufgewiesen, „da im Falle des tatsächlichen Vorliegens von Manipulationen ein strafbares Verhalten im Raum stand, wonach im Ergebnis ein Anfangsverdacht zu bejahen war“. Daraus folgt für die Behörde: „Den in der Anzeige enthaltenen Hinweisen war dementsprechend zwingend nachzugehen.“
Wegen des Wahlgeheimnisses: Ermittlungen erst nach der Wahl
„Die Ermittlungen beschränkten sich zunächst wegen der unmittelbar bevorstehenden Wahl auf die Seniorenresidenz sowie auf das Wahlamt.“ Wie bereits aus der Pressemitteilung zu entnehmen gewesen sei, hätten sich bis zum Freitag vor der Wahl keine weiteren konkreten Anhaltspunkte ergeben, die diesen Verdacht weiter erhärtet oder konkretisiert hätten.
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Entgegen anderslautender Berichte: Ermittlungen zu Briefwahl-Vorwürfen laufen weiter
„Die weiteren Ermittlungen konnten mit Blick auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses erst nach Abschluss der Wahl aufgenommen werden. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an und umfassen unter anderem die Vernehmung von Beteiligten.“ So geschehen zuletzt auch beim Anzeigeerstatter Klaus-Lothar Bebber, wie die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung exklusiv berichtete.
Darüber hinausgehende Auskünfte könnten laut Staatsanwaltschaft derzeit nicht erteilt werden. „Bei einem Ermittlungsverfahren handelt es sich um ein nicht öffentliches Verfahren“, betont die Sprecherin. Dies diene insbesondere dem Schutz der laufenden Ermittlungen und der daran beteiligten Personen.
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