Rente

Rente nach 45 Jahren fällt weg: So viel Geld verlieren die Jahrgänge ab 1967

Rentenreform 2026: Welche Jahrgänge die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren behalten und wer künftig 7,2 Prozent Abschlag riskiert.

5 Min
Post von der Deutschen Rentenversicherung: Ab Jahrgang 1967 soll die abschlagsfreie Rente mit 65 nach dem Reformentwurf nur noch mit Altersteilzeit möglich sein.

Post von der Deutschen Rentenversicherung: Ab Jahrgang 1967 soll die abschlagsfreie Rente mit 65 nach dem Reformentwurf nur noch mit Altersteilzeit möglich sein.

© Imago/Guido Schiefer

Ein einziges Geburtsjahr kann bei der Rente bald Zehntausende Euro ausmachen. Wer 1966 geboren ist, darf nach einem internen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums weiter mit 65 ohne Abschlag gehen. Wer 1967 zur Welt kam, braucht dafür künftig einen Altersteilzeitvertrag.

Die geplante Rentenreform soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abschaffen, im Volksmund noch immer „Rente mit 63“. Ein Gesetz gibt es noch nicht. Bis dahin gilt das bisherige Rentenrecht.

Die Grenzen verlaufen nach dem Entwurf so: Bis Jahrgang 1966 bleibt fast alles beim Alten. Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 gibt es Schutz nur mit Altersteilzeit, ab 1972 entfällt der Anspruch ganz.

Rentenreform 2026: Das plant die Bundesregierung

Grundlage sind die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni. Laut dem FAQ der Bundesregierung zur Rentenreform soll die Rente für besonders langjährig Versicherte wegfallen, die Frührente nach 35 Versicherungsjahren erst mit 64 statt mit 63 beginnen.

Nach 2031 soll zudem das reguläre Rentenalter mit der Lebenserwartung steigen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit einem Plus von einem halben Jahr bis 2041, also von 67 auf 67,5 Jahre.

Wie das Ministerium die Vorschläge umsetzen will, zeigt ein Arbeitsentwurf mit Stand 21. August, über den zuerst die Zeit berichtete. Das Haus von Bärbel Bas (SPD) nannte das Papier einen überholten Arbeitsstand.

Bas selbst versprach am 11. September in der Haushaltsdebatte Übergangsregeln: „Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen“, sagte sie laut Handelsblatt. Das Gesetz soll bis Ende 2026 stehen.

Jahrgänge 1961 bis 1963: Rente nach 45 Jahren bleibt

Für diese Versicherten dürfte sich nichts mehr ändern. Viele beziehen ihre Rente bereits oder stehen kurz davor.

Nach 45 Versicherungsjahren gehen sie noch vor dem 65. Geburtstag ohne Abschlag: Jahrgang 1961 mit 64 Jahren und sechs Monaten, Jahrgang 1962 mit 64 und acht Monaten, Jahrgang 1963 mit 64 und zehn Monaten.

Jahrgänge 1964 bis 1966: Abschlagsfrei mit 65

Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren bei 65. Nach dem Entwurf soll das für alle bis Jahrgang 1966 so bleiben, ihre Regelaltersgrenze bleibt bei 67.

Sicher ist das erst mit dem Gesetzesbeschluss. Der Entwurf gibt aber eine klare Richtung vor.

Jahrgänge 1967 bis 1971: Altersteilzeit entscheidet

Ab Jahrgang 1967 reichen 45 Versicherungsjahre allein nicht mehr. Abschlagsfrei mit 65 soll nur gehen, wer vor dem Kabinettsbeschluss verbindlich Altersteilzeit vereinbart hat.

Gemeint ist Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz. Eine mündliche Zusage oder eine gewöhnliche Teilzeitregelung reicht nicht. Worauf es bei dem Vertrag ankommt, erklärt unser Ratgeber zur Altersteilzeit für die Jahrgänge 1967 bis 1971.

Für die Jahrgänge ab 1968 soll nach dem Entwurf außerdem die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Wer ohne Schutz früher geht, zahlt dann womöglich noch mehr Abschlag.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Ab Jahrgang 1972: Kein Anspruch mehr auf Rente mit 65

Für alle Jüngeren sieht der Entwurf keinen allgemeinen Zugang zur Rente nach 45 Jahren mehr vor. Wer 1975 oder 1980 geboren ist, muss zudem mit einem regulären Rentenbeginn jenseits der 67 rechnen.

Die Kommission schlägt als Ausgleich eine Schutzrente vor. Sie soll greifen, wenn jemand nach langem Berufsleben den bisherigen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schafft, geprüft wird der Einzelfall.

Rechenbeispiel: Das kostet der Abschlag mit 65

Eine Versicherte, Jahrgang 1970, hat mit 20 angefangen zu arbeiten. Mit 65 hat sie 45 Versicherungsjahre und 40 Entgeltpunkte beisammen.

Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ergibt das 1700,80 Euro Bruttorente. Nach heutigem Recht bekäme sie den vollen Betrag mit 65.

Ohne Altersteilzeitvertrag bliebe ihr mit 65 nur die Rente für langjährig Versicherte. Bis zur Regelaltersgrenze von 67 fehlen 24 Monate, pro Monat zieht die Rentenkasse 0,3 Prozent ab. Macht 7,2 Prozent.

Ihre Rente sinkt um 122 Euro auf rund 1578 Euro. Dieser Abschlag gilt lebenslang. Nach 20 Jahren Ruhestand fehlen ihr mehr als 29.000 Euro.

Steigt ihre Regelaltersgrenze über 67, wächst der Verlust um 0,3 Prozent je Monat. Rentenerhöhungen und Abzüge für Steuern und Krankenkasse sind in der Rechnung nicht enthalten.

Rentenauskunft prüfen: Was Versicherte jetzt tun sollten

Wer wissen will, wo er steht, fordert bei der Deutschen Rentenversicherung eine ausführliche Rentenauskunft an. Darin stehen die anerkannten Versicherungsjahre. Fehlende Zeiten, etwa aus Ausbildung oder Wehrdienst, sollten früh nachgetragen werden.

Wer zwischen 1967 und 1971 geboren ist, sollte beim Arbeitgeber jetzt nach Altersteilzeit fragen und das Angebot durchrechnen lassen. Altersteilzeit kostet in der Regel Gehalt.

Einen vorschnellen Rentenantrag aus Sorge vor der Reform sollte niemand stellen. Wer mit Abschlag in Rente geht, behält die Kürzung für immer.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner