Die Renten sollen im Juli 2027 um 4,4 Prozent steigen, so rechnet es die Deutsche Rentenversicherung. Das wäre sogar etwas mehr als die 4,24 Prozent in diesem Sommer.
Wer neben der Rente Grundsicherung bekommt, kann sich die Freude sparen. Das Sozialamt rechnet das Plus fast immer vollständig gegen. Selbst der Freibetrag für lange Erwerbsbiografien hilft ab 705 Euro Rente nicht mehr, weil seine Obergrenze seit Januar 2024 festhängt.
Das betrifft viele Menschen. Bundesweit bekamen Ende 2025 rund 764.000 Menschen im Rentenalter Grundsicherung, so viele wie nie zuvor, meldet das Statistische Bundesamt. In Berlin waren es rund 61.000, der Anteil liegt hier mehr als doppelt so hoch wie im Bundesschnitt.
Grundsicherung: Ab 705 Euro Rente bleibt vom Plus nichts übrig
Das Sozialamt rechnet die gesetzliche Rente als Einkommen an. Steigt die Rente, sinkt die Grundsicherung im Normalfall um genau das Netto-Plus.
Ein Polster gibt es nur für Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten. Nach Paragraf 82a SGB XII bleiben bei ihnen 100 Euro plus 30 Prozent der darüber liegenden Rente anrechnungsfrei. Mehr als die Hälfte des Regelsatzes darf dieser Freibetrag aber nicht betragen, 2026 sind das 281,50 Euro.
Diese Grenze ist bei 705 Euro gesetzlicher Rente erreicht. Darüber wächst der Freibetrag nicht mehr mit, jeder zusätzliche Euro Rente kürzt die Grundsicherung.
Dass sich die Grenze 2027 bewegt, ist unwahrscheinlich. Der Regelsatz liegt seit Januar 2024 bei 563 Euro, und nach dem Kabinettsentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz droht die dritte Nullrunde in Folge. Bleibt es dabei, bleibt auch der Deckel bei 281,50 Euro.
Rechenbeispiel: 900 Euro Rente mit Grundsicherung
Eine Rentnerin bekommt 900 Euro Rente und stockt mit Grundsicherung auf. Sie hat 35 Jahre Grundrentenzeiten, ihr Freibetrag ist also schon voll ausgeschöpft.
Ab Juli 2027 steht auf ihrem Rentenbescheid ein Plus von 39,60 Euro brutto. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben rund 34,71 Euro. Genau um diesen Betrag kürzt das Sozialamt die Grundsicherung. Ihr Geld zum Leben ändert sich um null Euro.
Wer die 33 Jahre gar nicht erreicht, hat keinen Rentenfreibetrag. Bei ihm wird die Erhöhung ohnehin komplett angerechnet, unabhängig von der Rentenhöhe.
Wichtig: Die Rentenanpassungsmitteilung gehört sofort zum Sozialamt. Wer die Erhöhung nicht meldet, muss zu viel gezahlte Grundsicherung später zurückzahlen.
Rentenerhöhung 2027: Warum 4,4 Prozent noch nicht fix sind
Die Zahl stammt aus der Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Rentenversicherung vom Mai. Sie ist eine Modellrechnung für die Finanzplanung, kein Rechtsanspruch.
Maßgeblich ist vor allem, wie stark die Löhne 2026 steigen. Diese Daten liegen erst im Frühjahr 2027 vollständig vor, dann rechnet das Bundesarbeitsministerium den endgültigen Wert aus. In diesem Jahr kam die Zahl Anfang März, der Bundesrat stimmte am 12. Juni zu.
Die Prognose hat sich bereits einmal bewegt. Eine frühere Hochrechnung ging für 2027 noch von 4,75 Prozent aus. Neue Zahlen liefert der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung im November.
Nach 2027 wird es magerer: Für 2028 erwartet die Rentenversicherung nur 2,3 Prozent, für 2029 dann 2,8 Prozent.
Neuer Rentenwert 2027: rund 44,39 Euro
Seit Juli 2026 ist ein Rentenpunkt 42,52 Euro wert. Bei 4,4 Prozent stiege er auf rund 44,39 Euro.
Die Standardrente mit 45 Entgeltpunkten würde von 1.913,40 Euro auf etwa 1.997,59 Euro brutto steigen. Die Anpassung läuft automatisch, einen Antrag braucht niemand. Sie gilt auch für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
So viel mehr Rente gibt es brutto und netto
Von jedem Euro mehr gehen bei Pflichtversicherten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit den Sätzen von 2026 sind das zusammen rund 12,35 Prozent, Kinderlose zahlen in der Pflege etwas mehr.
Bei 800 Euro Rente wären es ab Juli 2027 brutto 35,20 Euro mehr, netto knapp 31 Euro. Wer 1.000 Euro bekommt, hätte brutto 44 Euro mehr und netto rund 38,57 Euro.
Bei 1.500 Euro Rente geht es um brutto 66 Euro und netto etwa 57,85 Euro. Die Standardrente von 1.913,40 Euro brächte brutto 84,19 Euro mehr, netto rund 73,79 Euro. Steuern sind in allen Werten noch nicht abgezogen.
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, schrumpft das Plus weiter. Warum Rentner davon oft erst spät erfahren, steht in unserem Text „Krankenkasse wird teurer, doch kein Brief kommt“.
Im Jahr 2027 selbst wirkt die Erhöhung übrigens nur sechs Monate lang, von Juli bis Dezember.
Aussparung: Wenn die Überweisung trotz Erhöhung gleich bleibt
Auch ohne Sozialamt kann das Plus komplett verpuffen. Das betrifft Rentner, deren Rente einmal zu hoch festgesetzt wurde und die den fehlerhaften Bescheid aus Vertrauensschutz behalten dürfen.
Die Rentenversicherung zahlt dann den zu hohen Betrag weiter, verrechnet aber jede Erhöhung mit dem Fehler. Juristen nennen das Aussparung nach Paragraf 48 Absatz 3 SGB X. Erst wenn die korrekt berechnete Rente den alten Zahlbetrag eingeholt hat, steigt die Überweisung wieder.
Steuern: Jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig
Der persönliche Rentenfreibetrag wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben. Er wächst danach nie mehr mit.
Die 4,4 Prozent sind deshalb komplett steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuer anfällt, entscheidet der Grundfreibetrag. Mit jeder kräftigen Anpassung überschreiten aber weitere Rentner diese Schwelle und müssen erstmals eine Steuererklärung abgeben.
Wohngeld und Betriebsrente: Was sonst noch vom Plus abgeht
Beim Wohngeld zählt die Rente ebenfalls als Einkommen. Wer knapp an einer Grenze liegt, kann bei der nächsten Neuberechnung einen Teil der Erhöhung wieder verlieren, je nach Miete und Haushaltsgröße.
Betriebsrenten und private Renten steigen nicht automatisch mit. Wer 1.500 Euro gesetzliche Rente und 300 Euro Betriebsrente bekommt, erhält die 4,4 Prozent nur auf die 1.500 Euro.
Vater seit 20 Jahren tot, die Rente lief weiter: Sohn muss fast 70.000 Euro zurückzahlen
Rente nach 45 Jahren fällt weg: So viel Geld verlieren die Jahrgänge ab 1967
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]