Wer keine Kinder hat, zahlt ab Januar mehr für die Pflege. Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, bekommt künftig keinen Cent mehr von der Pflegekasse.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pflegereform von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) auf den Weg gebracht. Bis kurz vor der Sitzung hatten Union und SPD noch um Details gerungen.
Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die Pflegekassen 2027 um 6,25 Milliarden Euro entlasten. Das berichtet das Juristenportal beck-aktuell unter Berufung auf die Kabinettsvorlage.
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Gelten soll das meiste ab dem 1. Januar 2027.
Pflegebeitrag 2027: Kinderlose zahlen 4,5 Prozent
Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent. Für Eltern ändert sich beim Beitrag also nichts.
Für Kinderlose ab 23 Jahren steigt der Zuschlag laut Bundesgesundheitsministerium um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent. Ihr Beitrag klettert damit von 4,2 auf 4,5 Prozent.
Den Zuschlag zahlen Kinderlose allein, der Arbeitgeber gibt nichts dazu. Bei 3500 Euro brutto im Monat sind das 10,50 Euro mehr, im Jahr 126 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze: 300 Euro mehr beitragspflichtig
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird das Gehalt für die Pflegeversicherung herangezogen. Diese Grenze steigt um 300 Euro im Monat, parallel zur Krankenversicherung.
Wer mindestens bis zur neuen Grenze verdient, zahlt als Arbeitnehmer rund 5,40 Euro im Monat mehr. Für Kinderlose sind es rund 8,10 Euro.
Der erste Entwurf war härter. Er sah laut AOK vor, die Grenze bis auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze anzuheben.
Mitversicherte Ehepartner: Zuschlag ab 2028
Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind bisher kostenlos in der Pflegeversicherung mitversichert. Ab dem 1. Januar 2028 soll dafür ein Zuschlag von 0,52 Prozent fällig werden.
Er bemisst sich am Einkommen des Hauptversicherten. Bei 3000 Euro brutto wären das 15,60 Euro im Monat.
Ausgenommen sind unter anderem Eltern von Kindern mit Behinderung und Menschen, die zu Hause Angehörige pflegen. Es gelten dieselben Ausnahmen wie bei der entsprechenden Regel in der Krankenversicherung.
Pflegegrad 1: Die 131 Euro fallen ersatzlos weg
Am härtesten trifft die Reform Menschen mit Pflegegrad 1. Viele bezahlen mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat eine Haushaltshilfe.
Dieser Anspruch entfällt vollständig, wie das Fachportal Altenheim aus dem Kabinettsentwurf berichtet. Die Pflegekassen sparen damit laut Gesetzesbegründung ab 2027 rund 800 Millionen Euro im Jahr.
Als Ersatz gibt es eine Pflegebegleitung, also Beratung statt Geld. Die startet allerdings erst am 1. Januar 2029. Für gut zwei Jahre bleiben Betroffenen nur die üblichen Beratungsbesuche.
Auch wer mit Pflegegrad 1 neu ins Heim zieht, erhält den Zuschuss von 131 Euro nicht mehr.
Ab Pflegegrad 2: Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
In den Pflegegraden 2 bis 5 wird aus dem Entlastungsbetrag ein Sozialraumbudget. Es beträgt 175 Euro im Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro.
Mehr Geld auf dem Papier, weniger Spielraum im Alltag. Das Budget darf nur noch für anerkannte Alltagshilfen wie Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. Pflegedienst oder Tagespflege lassen sich damit nicht mehr bezahlen, und was am Monatsende übrig ist, verfällt.
Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget
Das Pflegegeld bekommt einen neuen Namen und soll steigen. Nach den bisher bekannten Entwurfszahlen wächst es um rund 40 bis 90 Euro im Monat, in Pflegegrad 2 von 347 auf knapp 390 Euro.
Auch das Budget für ambulante Pflegedienste steigt, in Pflegegrad 2 etwa von 796 auf rund 890 Euro.
Ein Teil des Plus ist allerdings umgeschichtetes Geld. Die Pauschale von 42 Euro im Monat für Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel fällt als eigene Leistung weg. Solche Produkte müssen Familien künftig aus dem Pflegegeld bezahlen.
Pflegegrad beantragen: Die Hürden steigen
Wer neu begutachtet wird, braucht mehr Punkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 30 statt 27, Pflegegrad 3 bei 50 statt 47,5.
Wer schon einen Pflegegrad hat, genießt Bestandsschutz.
Bei jeder Begutachtung soll zudem geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf senken kann. Das Ministerium nennt das „Reha vor Pflege“. Neu ist außerdem ein kostenloser „Check-up 60+“ beim Arzt, der Pflegebedürftigkeit früh erkennen soll.
Pflegeheim: Leistungen steigen 2028 nicht
Die für 2028 geplante Anhebung der Pflegeleistungen fällt aus. Erst ab 2029 sollen sie jährlich mit der Kerninflation wachsen.
Für Heimbewohner heißt das: Jede Kostensteigerung 2028 landet bei ihnen. Die Eigenanteile dürften weiter zulegen.
Erhalten bleibt immerhin die bisherige Staffelung der Heimzuschüsse. Der erste Entwurf wollte sie noch strecken.
Diese Kürzungen sind vom Tisch
Pflegende Angehörige behalten ihre vollen Rentenansprüche. Linnemann nannte sie in der Mitteilung seines Ministeriums die „stillen Helden unserer Gesellschaft“.
Gestrichen ist auch die geplante Halbierung des Pflegegelds für Neueinsteiger in den Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten. Die SPD verbucht das als ihren Erfolg, wie der Vorwärts, die Zeitung der Partei, berichtet.
Nächste Pflegereform bis Ostern
Den eigentlichen Streit hat die Koalition vertagt. Eine Kommission soll bis Ende Januar klären, ob es eine Obergrenze für Eigenanteile im Heim gibt und ob die private Pflegeversicherung Geld an die gesetzliche abgeben muss.
Bis Ostern will Linnemann den nächsten Entwurf ins Kabinett bringen, der zweite Reformschritt könnte zum 1. Juli 2027 kommen.
Bis dahin zahlen die Rechnung vor allem zwei Gruppen: Kinderlose und Menschen mit leichtem Pflegebedarf. Die teuerste Frage, wer die Heimplätze bezahlt, bleibt offen.
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