Privatpersonen können das Führungszeugnis seit dem 1. Oktober 2026 wahlweise auch in digitaler Form erhalten. Das teilt die Bundesregierung mit. Das neue Digitale Führungszeugnis wird als PDF-Dokument erstellt und an das Zentrale Bürgerpostfach im Nutzerkonto Bund – bekannt als BundID – übermittelt. Gesetzliche Grundlage ist das am 18. Juni 2026 ausgefertigte Gesetz, das der Bundestag am 21. Mai beschlossen hatte.
Ausgestellt wird das Dokument weiterhin vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Die Gebühr beträgt wie bei der Papierurkunde 13 Euro. Optisch unterscheidet sich die digitale Fassung durch einen weißen Hintergrund und einen aufgedruckten QR-Code.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums stellen die Behörden in Deutschland jährlich rund fünf Millionen Führungszeugnisse aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde zählt es damit zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsdokumenten.
Benötigt wird es für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa in der Kinder- und Jugendarbeit. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Liegen keine Eintragungen vor, enthält es nur Angaben zur Person.
Antrag nur online mit elektronischem Ausweis
Beantragt werden kann das Digitale Führungszeugnis ausschließlich über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Nötig sind laut Behörde ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte sowie ein geeignetes Smartphone oder ein Computer mit Kartenlesegerät. Ein BundID-Konto lässt sich im Verlauf der Antragstellung anlegen.
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Nach Angaben des Bundesamts für Justiz entfallen Postlaufzeiten. Das Zeugnis liege in der Regel innerhalb weniger Stunden vor, sofern keine zusätzlichen Prüfungen nötig seien oder ein Europäisches Führungszeugnis beantragt werde. Das PDF könne mehrfach genutzt und etwa verschiedenen Arbeitgebern vorgelegt werden.
Echtheitsprüfung über QR-Code und elektronisches Siegel
Zur Absicherung gegen Veränderungen trägt das Dokument nach Angaben der Behörde ein qualifiziertes elektronisches Siegel sowie einen QR-Code als visuelles Digitalsiegel. Beides lässt sich sowohl digital als auch an einem Ausdruck überprüfen.
Einschränkungen bestehen bei der Nutzung im Ausland. Überbeglaubigungen, Apostillen oder Endbeglaubigungen sind laut Bundesamt für Justiz auf dem digitalen Dokument nicht möglich. Dafür bleibt die Papierform erforderlich. Die Behörde weist zudem darauf hin, dass es bei einzelnen Smartphone-Modellen zu Problemen mit der Verifizierungs-App ZeSI mobile kommen kann.
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