Das Bundeskabinett hat Ende September ein Pflegeneuordnungsgesetz auf den Weg gebracht – und darin steckt eine Änderung, die viele Paare erst 2028 spüren werden.
Für die bisher kostenlose Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern soll dann ein neuer Pflegebeitrag für Ehepartner fällig werden. Der Zuschlag liegt bei 0,52 Prozent. Betroffen sind vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Haushalte mit nur einem Einkommen.
Was ändert sich beim Pflegebeitrag für Ehepartner?
Bisher kostet die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern in der Pflegeversicherung nichts extra. Das ändert sich zum 1. Januar 2028. Dann wird nach Angaben von Tagesschau und dem Portal Bürger & Geld ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent erhoben.
Die Regelung orientiert sich an der Krankenversicherung. Dieselben Ausnahmen sollen gelten – etwa für Eltern von Kindern mit Behinderung und für pflegende Angehörige.
Berichten zufolge können sich die Mehrkosten für mitversicherte Ehepartner auf bis zu 600 Euro im Jahr belaufen. Schon bei 1000 Euro Rente könnten demnach ab 2028 fast 400 Euro Zusatzkosten jährlich zusammenkommen.
Kinderlosenzuschlag steigt schon 2027
Noch vor dem Ehepartner-Zuschlag greift eine zweite Änderung. Der Zuschlag für kinderlose Versicherte steigt zum 1. Januar 2027. Statt bisher 0,6 Prozent werden dann 0,9 Prozent fällig. Der allgemeine Beitragssatz bleibt dagegen bei 3,6 Prozent stabil.
Der Bund erhofft sich davon zunächst rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr. Ruheständler trifft die Erhöhung besonders, weil sie den Pflegebeitrag vollständig allein tragen.
Für kinderlose Rentner steigt der Satz von 4,2 auf 4,5 Prozent der Bruttorente. Ein Rechenbeispiel zeigt: Bei 1450 Euro Rente sind das künftig 65,25 statt 60,90 Euro im Monat – ein Plus von 4,35 Euro.
Rentner mit Kindern zahlen weiter 3,6 Prozent. Die Abschläge für mehrere Kinder greifen allerdings nur, solange diese jünger als 25 Jahre sind. Im Ruhestand ist das meist nicht mehr der Fall.
Wer vom Zuschlag ausgenommen ist
Nicht jeder zahlt den höheren Kinderlosenzuschlag. Ausgenommen sind laut Versicherte unter 23 Jahren und alle, die vor 1940 geboren wurden. Wer mindestens ein Kind nachweist, ist dauerhaft befreit – auch wenn der Nachwuchs längst erwachsen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Beim Ehepartner-Zuschlag greifen die Ausnahmen der Krankenversicherung, etwa für pflegende Angehörige.
Hinter den höheren Beiträgen steht ein wachsendes Finanzloch. Für das kommende Jahr rechnet die Regierung laut Tagesschau mit einer Finanzlücke von rund acht Milliarden Euro.
Die Zahl der Leistungsempfänger ist dem Bericht zufolge von 1,95 Millionen im Jahr 2005 auf rund sechs Millionen im Jahr 2025 gestiegen. Die Ausgaben kletterten im selben Zeitraum von rund 17 auf 70,4 Milliarden Euro. Auch das Verhältnis kippt: 1998 kamen 29 Beitragszahlende auf einen Empfänger, 2025 nur noch zehn.
Wie es mit der Pflegereform weitergeht
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht in Kraft. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) noch zustimmen.
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Damit der Kinderlosenzuschlag wie geplant 2027 greift, muss das Parlament bis Jahresende entscheiden. Änderungen im Verfahren sind möglich. Für die großen Strukturfragen setzt die Regierung zusätzlich eine Kommission ein. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen; eine Strukturreform könnte zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
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