Die ersten Preisblätter für 2027 sind da, und auf den ersten Blick bringen sie gute Nachrichten: Für viele Haushalte sinken die Netzgebühren für Strom.
Der Haken liegt im Dezember. Das Gesetz für den Bundeszuschuss zu den Netzkosten ist noch nicht beschlossen. Fehlt der Beschluss bis zum 7. Dezember, könnten die Gebühren deutlich höher ausfallen als jetzt angekündigt.
In den kommenden Wochen verschicken die Stromanbieter deshalb ihre Preisbriefe für 2027. Wer einen bekommt, sollte ihn nicht ungelesen abheften.
Netzentgelte 2027: die ersten Zahlen
Die Werte stammen vom Datendienstleister Ene't, der die Preisblätter der Netzbetreiber laufend auswertet. Bisher haben zwölf regionale Stromnetzbetreiber ihre vorläufigen Entgelte für 2027 veröffentlicht. Ihre Netzgebiete decken nach Ene't-Angaben 56,6 Prozent der Versorgungsfläche ab.
Der Musterhaushalt mit 4000 Kilowattstunden zahlt demnach 2027 im Schnitt 354,39 Euro für die Netznutzung, 1 Prozent weniger als 2026. Das sind rund 3,60 Euro im Jahr.
Bei 1500 Kilowattstunden sind es 193,42 Euro, ein Minus von 0,4 Prozent. Ein Single-Haushalt spart damit keine 80 Cent.
Überraschend: Höhere Kosten kommen nicht überall an
Erwartet hatten Fachleute das Gegenteil. Anfang Oktober kündigten die vier großen Übertragungsnetzbetreiber, die Strom über weite Strecken transportieren, höhere Entgelte für 2027 an.
Viele regionale Betreiber reichen diese Erhöhung an Privatkunden aber nicht vollständig weiter. Gewerbekunden am Mittelspannungsnetz trifft sie dagegen: Dort steigen die Entgelte laut Ene't um durchschnittlich 3,5 Prozent.
Bayern teurer, NRW günstiger
Hinter dem Durchschnitt stecken große Unterschiede. Bei Bayernwerk Netz steigen die Netzentgelte für den Musterhaushalt um 10,6 Prozent auf 329,40 Euro. Das ist die bislang höchste Erhöhung und kostet 31,57 Euro mehr im Jahr.
Der Arbeitspreis klettert dort nach Ene't-Daten von 7,45 auf 8,24 Cent pro Kilowattstunde.
Westnetz, zuständig unter anderem für weite Teile Nordrhein-Westfalens, senkt dagegen um 8,8 Prozent. Kunden zahlen 2027 noch 432,60 Euro, das sind 41,95 Euro weniger. Teurer als in Bayern bleibt es trotzdem.
Auch Nordnetz erhöht um 4,8 Prozent auf 237,93 Euro, bleibt aber der günstigste Betreiber in der Auswertung. Zwischen billigstem und teuerstem Netzgebiet liegen rund 195 Euro im Jahr.
Kommt die Senkung auf der Stromrechnung an?
Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises aus, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Ob eine Senkung beim Kunden landet, entscheidet der Stromversorger, der die Gebühren in seinen Tarif einrechnet.
Den Netzbetreiber kann man nicht wechseln, er hängt am Wohnort. Welcher zuständig ist, steht auf der Stromrechnung. In Berlin ist das Stromnetz Berlin, dessen Werte für 2027 in der bisherigen Auswertung nicht einzeln ausgewiesen sind.
Frist 7. Dezember: Woran die Zahlen hängen
Alle Preisblätter tragen den Vermerk „vorläufig“. Ene't weist darauf hin, dass die Betreiber bis zum Jahreswechsel nachsteuern können.
Entscheidend ist der Bundeszuschuss. Er lag 2026 bei 6,5 Milliarden Euro und soll 2027 auf rund 5,5 Milliarden sinken, eine Kürzung um knapp 15 Prozent, wie der Verwalterverband VDIV zusammenfasst.
Ob die Preise so bleiben, hängt nach Ene't-Einschätzung auch an diesem Zuschuss. Kommt das Gesetz nicht bis zum 7. Dezember 2026, könnten die Netzentgelte deutlich höher ausfallen. Aus der kleinen Entlastung würde dann schnell eine Erhöhung.
Post vom Stromanbieter: Das sollten Sie jetzt tun
Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises aus, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Ob eine Senkung oder Erhöhung bei Ihnen ankommt, entscheidet Ihr Stromanbieter.
1. Netzbetreiber auf der Rechnung finden. Er hängt am Wohnort und lässt sich nicht wechseln. In Berlin ist das Stromnetz Berlin. Mit dem Namen können Sie prüfen, ob Ihr Gebiet eher zu den Gewinnern oder Verlierern gehört.
2. Fristen im Preisbrief prüfen. Bei normalen Stromverträgen muss der Anbieter eine Preisänderung laut Energiewirtschaftsgesetz mindestens einen Monat vorher ankündigen. In der Grundversorgung gilt eine Frist von sechs Wochen per Brief. Für eine Erhöhung zum 1. Januar heißt das: Grundversorgte müssen bis etwa 20. November Bescheid wissen, alle anderen bis 1. Dezember.
3. Angaben im Schreiben kontrollieren. Der Anbieter muss Anlass, Umfang und Voraussetzungen der Preisänderung nennen, erklärt die Verbraucherzentrale. Fehlt der Hinweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht oder ist das Schreiben unverständlich, kann die Erhöhung unwirksam sein.
4. Sonderkündigungsrecht nutzen. Bei einer Preisänderung dürfen Kunden ihren Vertrag in der Regel vorzeitig kündigen, auch während einer Mindestlaufzeit. Ausnahme: Der Anbieter gibt nur eine geänderte Mehrwertsteuer weiter. Wer in der Grundversorgung ist, kann ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
5. Erst vergleichen, dann kündigen. Ein neuer Tarif sollte feststehen, bevor Sie den alten beenden. Der Strom fließt zwar weiter, landet dann aber oft in der teureren Grundversorgung.
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