Die Universitätsklinika Dresden und Leipzig und das Klinikum Chemnitz sichern sich gegenseitig die Versorgung mit sterilen Medizinprodukten ab. Die drei Häuser haben dazu einen Vertrag geschlossen, der sofort gilt, wie das Klinikum Chemnitz mitteilte. Fällt in einem Haus die Aufbereitung von OP-Besteck und anderen Medizinprodukten aus, übernimmt ein Partnerhaus die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation.
Der Vertrag greift bei Katastrophen und Notfällen, wenn eine Störung voraussichtlich nicht innerhalb von sechs Stunden behoben werden kann. Die Kliniken stellen sich dann gegenseitig Räume und Ausstattung im Sterilisationsbereich bereit. Die betroffenen Medizinprodukte werden nach Absprache in das Haus gebracht, das einspringt.
Martin Wolz, Medizinischer Geschäftsführer des Klinikums Chemnitz, sieht darin einen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Freistaat. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig, nennt den Vertrag einen Baustein; die drei Häuser planten eine engere Zusammenarbeit beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur. Uwe Platzbecker, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Dresden, will auch bei Engpässen enger mit den Partnern zusammenarbeiten.
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Als kritische Infrastruktur zählt ein Krankenhaus laut BSI-Kritisverordnung ab 30.000 vollstationären Fällen im Jahr. Diese Einstufung gilt jeweils ab dem 1. April des Folgejahres, in dem ein Haus die Schwelle erstmals erreicht.
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