Für rund 21 Millionen Rentner wird der Jahreswechsel teuer. In der Apotheke steigen die Zuzahlungen, kinderlose Ruheständler sollen mehr Pflegebeitrag zahlen, beim Wohngeld drohen Kürzungen.
Einiges davon lässt sich noch abfangen. Dafür bleiben gut zwei Monate. Was Rentner bis Silvester erledigen sollten und was danach auf sie zukommt.
Wohngeld: Antrag noch 2026 stellen
Ab Januar will die Bundesregierung das Wohngeld kürzen. Rund ein Drittel der Haushalte soll laut Ministerium ganz herausfallen, vor allem jene mit kleinen Beträgen von 50 bis 60 Euro im Monat. Unter den gut 1,2 Millionen Wohngeldhaushalten sind rund 638.000 Rentner- und Pensionärshaushalte.
Wer Anspruch hätte, aber noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das bis 31. Dezember nachholen. Laut Gesetzentwurf bleibt es dann beim höheren Dezember-Betrag, auch wenn der Bescheid erst 2027 kommt. Fehlende Unterlagen dürfen nachgereicht werden.
Arbeitende Rentner: Teilrente jetzt prüfen
Wer neben der Rente arbeitet und eine Teilrente von 99,99 Prozent bezieht, verliert ab 1. Januar das Krankengeld. Der Anspruch entfällt, sobald die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente ausmacht, wie das Portal web.de berichtet.
Wer das Krankengeld behalten will, muss die Teilrente auf höchstens zwei Drittel senken. Der Antrag geht schriftlich oder online an die Rentenversicherung und muss vor dem Jahreswechsel dort sein.
Auch pflegende Rentner sollen ihr Rentenplus verlieren: Mit der 99,99-Prozent-Teilrente sammeln sie bislang weiter Rentenpunkte. Auch das soll im Januar enden.
Zahnersatz noch dieses Jahr klären
Der Festzuschuss für Kronen, Brücken und Prothesen sinkt ab Januar von 60 auf 50 Prozent. Mit Bonusheft gibt es nach fünf Jahren nur noch 60 statt 70 Prozent.
Wer ohnehin neue Zähne braucht, sollte jetzt mit Praxis und Kasse klären, ob die Behandlung noch zu den alten Konditionen läuft.
Ab Januar: Zuzahlungen steigen um die Hälfte
Seit 2004 waren die Zuzahlungen fast unverändert. Ab 1. Januar kostet jedes Medikament 7,50 bis 15 Euro statt 5 bis 10 Euro, wie die Techniker Krankenkasse auflistet. Im Krankenhaus werden 15 statt 10 Euro pro Tag fällig.
Die Belastungsgrenze bleibt: Mehr als 2 Prozent der Jahreseinnahmen muss niemand zuzahlen, chronisch Kranke höchstens 1 Prozent. Weil die Grenze 2027 schneller erreicht ist, lohnt es sich, jede Quittung aufzuheben.
Krankenkasse: Der neue Beitrag kommt erst im März an
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 liegt nach der amtlichen Schätzung rechnerisch bei 2,9 Prozent. Die Kassen verlangten aber schon Ende Juni im Schnitt 3,13 Prozent. Den eigenen Satz legt jede Kasse im Dezember selbst fest.
Ein Brief muss dazu nicht mehr kommen. Rentner sehen eine Erhöhung erst zwei Monate später auf dem Konto, also im März. Gewechselt werden kann trotzdem nur bis 31. Januar – wie das geht, steht hier.
Kinderlose Rentner: Pflegebeitrag soll steigen
Der Pflegebeitrag für Kinderlose soll im Januar von 4,2 auf 4,5 Prozent der Bruttorente steigen. Bei 1800 Euro Rente sind das 5,40 Euro mehr im Monat. Rentner mit Kindern zahlen weiter 3,6 Prozent.
Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag muss bis Jahresende entscheiden. Ab 2028 plant die Regierung zudem einen Zuschlag für mitversicherte Ehepartner.
Minijob: 633 Euro erlaubt
Rentner mit Minijob dürfen ab Januar 633 statt 603 Euro im Monat verdienen. Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn, der auf 14,60 Euro klettert. Die Grenze gilt für alle Minijobs zusammen, wie der Berliner Kurier erklärt.
Mütterrente III: Das Plus kommt später
Ab 1. Januar zählt jedes vor 1992 geborene Kind mit 3,0 statt 2,5 Rentenpunkten. Auf dem Konto landet das Geld aber nicht im Januar, sondern erst 2028, dann rückwirkend.
Lichtblick im Juli
Zum 1. Juli könnten die Renten um 4,4 Prozent steigen, so die Prognose der Deutschen Rentenversicherung. Aus 1500 Euro würden rund 66 Euro mehr. Die genaue Rentenerhöhung 2027 legt die Regierung im Frühjahr fest.
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