Der Text ist nach Angaben von Martin Pallgen, Sprecher von SPD-Innensenator Andreas Geisel, kein Abschlussbericht, sondern ein „noch laufender, ergebnisoffener Vorgang“. Nach Pallgens Angaben wollte die Innenverwaltung noch am Donnerstag Strafanzeige gegen unbekannt wegen Geheimnisverrats stellen. Grüne und Linkspartei kritisieren das Durchsickern der Analyse: Hier werde den Rechtsextremisten bewusst in die Hände gespielt, indem eine abschließende andere Beurteilung der AfD unter Verdacht gerate, politisch beeinflusst worden zu sein. Sympathien für oder gar Kontakte zur extremen Rechten bei den Sicherheitsbehörden seien keine Einzelfälle, erklärte Niklas Schrader von den Linken.
Persilschein für Berliner AfD: Geisel droht Verfassungsschutz mit Konsequenzen
In dem Bericht können der oder die Autoren keinen gewachsenen Einfluss des „Flügels“ in Berlin erkennen. Er listet zahlreiche Beispiele fremdenfeindlicher Äußerungen von Mitgliedern und Funktionären auf. Allerdings werden diese als „Grenzfall“ bewertet oder als Aussagen, die „Interpretationsspielraum“ lassen, etwa wenn „pauschal die Geflüchteten als gewaltbereit dargestellt“ würden. In einem Fall hatte der Berliner Landesverband auf Facebook suggeriert, dass die migrationspolitischen Ansichten der anderen Parteien die Tötung von Frauen durch Menschen mit Migrationshintergrund zur Folge habe. Das wird in dem Bericht als menschenverachtend bezeichnet.
Wegen der anstehenden Bundestagswahlen mahnt der Bericht eine besonders sensible Herangehensweise an. „Denn eine unzutreffende Etikettierung als ‚extremistisch‘ könnte zu einer nachhaltigen Wettbewerbsverzerrung führen.“ Die Schwelle zum Verdachtsfall sei nicht überschritten. Mit Bezug auf den zu wählenden Vorstand und die Kandidatenlisten für die Bundestagswahlen schließt der Bericht: „Sofern sich hier maßgebliche ‚Flügel‘-Anhänger durchsetzen sollten, wäre eine Neubewertung der AfD Berlin erforderlich.“
Sprecher: Die AfD betrachtet einen Entwurf als ein abschließendes Dokument
Ist das die Ansicht eines einzelnen Verfassungsschützers? Die Berliner Zeitung wollte von der Innenverwaltung unter anderem wissen, worin die von ihr kritisierten methodischen Mängel des Berichtes bestehen. Ob so ein Bericht von einer einzigen Person erstellt wird oder ob Mitarbeiter diese Informationen zuliefern. Gefragt wurde auch danach, ob solche Berichte diskutiert werden.
Normalerweise werde das Für und Wider gegenüberstellt und bewertet und dann dem Leiter der Abteilung II vorgelegt, der den Entwurf am Ende freigibt, antwortete Sprecher Pallgen. Dies alles sei nicht passiert. „Im aktuellen Fall wurde vielmehr von der AfD ein Entwurfspapier als abschließendes Dokument betrachtet. Das ist ausdrücklich nicht der Fall“, so der Sprecher, der nicht näher auf Details der Arbeit im Verfassungsschutz eingehen wollte.
Zudem soll es beim Verfassungsschutz personelle Konsequenzen geben. Über die Details werde gerade beraten, so Pallgen. „Wir nehmen die Vorgänge sehr ernst.“
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