Korruption im Parlament

Mehr Transparenz: Das müssen Abgeordnete künftig offenlegen

Union und SPD haben sich auf zwölf Punkte geeinigt, die mehr Licht in Nebentätigkeiten bringen sollen. Ob ein Gesetz daraus wird, ist noch unklar.

Christine Dankbar
Christine Dankbar
2 Min
Nebentätigkeiten für Abgeordnete bleiben erlaubt – das Mandat darf aber nicht versilbert werden.

Nebentätigkeiten für Abgeordnete bleiben erlaubt – das Mandat darf aber nicht versilbert werden.

© imago images

Das Papier, das der Berliner Zeitung vorliegt, sieht vor, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen künftig auf Euro und Cent genau veröffentlicht werden müssen. Wer weniger als 1000 Euro im Monat hinzuverdient, muss dies nicht offenlegen.

Künftig müssen demnach auch Aktienoptionen veröffentlicht werden – auch wenn sie keinen bezifferbaren Wert haben. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, dessen Lobbytätigkeit für das Unternehmen Augustus Intelligence die CDU im vergangenen Jahr in eine Krise stürzte, hatte entsprechende Aktienoptionen der Firma erhalten. Seine Fraktionskollegen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass Amthor ja keinerlei Geld erhalten habe.

Bundestagsabgeordnete dürfen künftig auch nicht mehr als bezahlte Lobbyisten für Firmen und Verbände bei Bundesregierung oder Bundestag tätig werden. Was das im Einzelnen bedeutet, soll noch geklärt werden. Viele Bundestagsabgeordnete geben auf ihrer Webseite als veröffentlichungspflichtige Angaben derartige Beratungstätigkeiten an.

Auch dürfen demnächst keine Honorare für Vorträge „im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit“ angenommen werden. In den Debatten darüber werden immer wieder FDP-Chef Christian Lindner und der Linke-Abgeordnete Gregor Gysi genannt. Gysi lässt sich von einem eigenen Büro für Reden und Vorträge vermitteln. Lindner hält viele Vorträge bei Banken und Versicherungen oder nimmt an Podiumsdiskussionen teil. Künftig werden beide Abgeordnete genauer darlegen müssen, dass dies nicht in Ausübung ihres Mandates geschieht.

Anders als bisher sollen Regelverstöße demnächst auch geahndet werden. So sollen rechtswidrig erworbene Einkünfte abgeschöpft werden, ebenso wird ein Ordnungsgeld fällig. Auch die Bestechung von Abgeordneten beziehungsweise deren Bestechlichkeit soll nicht länger ein Kavaliersdelikt bleiben. Die große Koalition plant dazu eine Verschärfung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen. Geldspenden, wie sie im Herbst Jens Spahn bei einem Dinner einsammelte, dürfen Abgeordnete künftig generell nicht mehr annehmen.

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Bei all diesen Punkten handelt es sich aber erst einmal um Vorschläge. Ob und wie schnell daraus ein Gesetzentwurf entsteht, ist noch unklar.

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