Um neun Uhr gehen die Beratung über das mögliche neue Infektionsschutzgesetzes und den damit verbundenen Bundes-Lockdown im Bundestag in erster Lesung los. Der Bund will mehr Macht über die Länder bekommen. Konkret will die Bundesregierung eine bundesweite „Notbremse“ inklusive Ausgangssperren für Städte und Landkreise mit einer Inzidenz über 100. Wenn der Inzidenzwert, also die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner, die Zahl 200 übersteigt, sollen zudem alle Schulen und Kitas geschlossen werden.
Spaziergänge im Freien oder Sport im Park sind laut Reinhardt keine Infektionstreiber
Der Präsident der Bundesärztekammer sprach sich jetzt dafür aus, die geplanten Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu überdenken. „Wenn man etwas mehr zulassen würde, könnte das ein Ventil für viele Menschen sein, die sehr unter den Einschränkungen leiden“, so der Mediziner. Und weiter: „Sie würden dann gegebenenfalls die sinnvollen Beschränkungen, zum Beispiel bei Aufenthalten in Innenräumen, verlässlicher befolgen.“
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Spaziergänge im Freien oder auch Sport im Park seien jedenfalls keine Infektionstreiber, sagte Reinhardt weiter. Der CDU-Abgeordnete Johannes Steiniger hatte Bedenken, Menschen nach 21 Uhr das Verlassen ihrer Häuser zu verbieten, kürzlich als unnötig abgetan. „Ich war noch nie um 21 Uhr joggen“, hatte der Befürworter der geplanten Gesetzesänderung getwittert. Für diese Aussage wurde der Politiker, der im Sportausschuss sitzt, heftig kritisiert.
So schrieb ein User in seiner Antwort: „Ich schon. Oder spazieren. Oder radeln. Ohne Kontaktpersonen, einfach weil man nach einem Arbeitstag (und Einkäufen und Haushalt) abends mal raus muss“. Es gebe zwar „viel Schlimmeres als eine Ausgangssperre“, so der User weiter. Auf der anderen Seite gebe es aber auch „deutlich geeignetere und verhältnismäßigere Mittel gegen Corona“.
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