Behördenirrsinn

17 Jahre krank, kein Tag Unterricht – jetzt noch Geld für Urlaub

Dauerkranke Lehrerin aus dem Ruhrgebiet: Klage am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Betrugsermittlungen und rund 6174 Euro Urlaubsabgeltung vom Land.

4 Min
Mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Symbolbild): Seit 2009 reichte die Studienrätin immer wieder Atteste ein.

Mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Symbolbild): Seit 2009 reichte die Studienrätin immer wieder Atteste ein.

© imago stock&people, via www.imago-images.de

Der Prozess läuft, das Geld ist schon sicher. Verliert die Lehrerin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, überweist ihr das Land Nordrhein-Westfalen trotzdem rund 6174 Euro.

Die 62-Jährige aus dem Ruhrgebiet hat seit 2009 keinen Tag mehr unterrichtet. Zuletzt arbeitete sie an einem Berufskolleg in Wesel. Ihre vollen Beamtenbezüge liefen 17 Jahre lang weiter, inklusive aller Besoldungserhöhungen.

Ende Mai ordnete die Bezirksregierung Düsseldorf ihre Versetzung in den Ruhestand an. Am 29. Juni ging die Klage dagegen beim Verwaltungsgericht ein.

Woher die 6174 Euro kommen

Die Summe hat die Bild vorgerechnet. Sie entspricht grob einem Monatsgehalt.

Es handelt sich nicht um Urlaubsgeld, sondern um eine Urlaubsabgeltung. Wer krankheitsbedingt aus dem Dienst ausscheidet, konnte seinen Erholungsurlaub nie nehmen. Dafür gibt es am Ende Geld.

Grundlage ist die europäische Arbeitszeitrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof hat sie 2012 im Fall eines Frankfurter Feuerwehrbeamten auch auf Beamte angewendet.

Ein Jahr später buchstabierte das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch für Deutschland aus (Az. 2 C 10.12). Abgegolten werden höchstens 20 Tage pro Jahr, berechnet nach der Durchschnittsbesoldung der letzten drei Monate vor dem Ruhestand.

Entscheidend ist die Verfallsfrist. Urlaubsansprüche erlöschen spätestens 18 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Ausgezahlt wird deshalb nur, was aus den letzten anderthalb Jahren übrig geblieben ist. Wer eine Abrechnung über 17 Jahre erwartet hat, überschätzt die Großzügigkeit des Beamtenrechts.

Der Verdacht: Heilpraktikerin und eine prämierte Creme

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt wegen Betrugsverdachts. Im März durchsuchten Ermittler die Wohnung der Beamtin und stellten nach eigenen Angaben potenziell beweiserhebliches Material sicher.

Sie soll ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht und während der Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Auch an einem Gründungswettbewerb soll sie teilgenommen haben.

Berichten zufolge entwickelte sie eine Creme gegen trockene Haut und gewann damit 2011 einen mit 5000 Euro dotierten Förderpreis des Landes.

Belegt ist von alldem bislang nichts.

Warum sie Beamtin bleiben dürfte

Ihren Status verliert die Frau nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen einer Vorsatztat. So steht es im Beamtenstatusgesetz.

Bei den Vorwürfen, die im Raum stehen, gilt das als unwahrscheinlich. Betrug verjährt zudem nach fünf Jahren, gerechnet ab Beendigung der jeweiligen Tat. Die frühen Jahre der Krankschreibung liegen strafrechtlich damit vermutlich außer Reichweite.

Das Disziplinarverfahren gegen sie ruht, solange das Strafverfahren läuft. Möglich sind dort am Ende eine Geldbuße, gekürzte Bezüge oder die Entfernung aus dem Dienst.

Eine Rückzahlung des Gehalts sieht das Beamtenrecht nach dem Bericht der Zeitung nicht vor. Nach Darstellung des Schulministeriums bekommt die Frau seit der angeordneten Zurruhesetzung ohnehin nur noch Bezüge in Höhe ihres Ruhegehalts, auch während die Klage läuft.

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Der eigentliche Skandal sitzt in der Bezirksregierung

Über die 6174 Euro lässt sich trefflich empören. Sie sind der langweiligste Teil dieser Geschichte, weil sie schlicht geltendes Recht sind.

Interessanter ist die Frage, wie ein Dienstherr 15 Jahre lang Atteste entgegennimmt, ohne ein einziges Mal einen Amtsarzt einzuschalten.

Bewegung kam erst nach Berichterstattung und politischem Druck. Im Sommer 2025 erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster die Untersuchungsanordnung für rechtmäßig, nach mehr als 15 Jahren Krankschreibung.

Die Bezirksregierung führt inzwischen ein zweites Disziplinarverfahren, gegen den eigenen Sachbearbeiter.

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) nannte den Vorgang in seiner Dimension nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung hat eine Gesetzesänderung angestoßen, die Beamte stärker zur amtsärztlichen Untersuchung verpflichtet.

Angestellte Lehrkräfte wären diesen Weg nie gegangen. Ihnen wird nach spätestens 78 Wochen das Krankengeld ausgesteuert. In Berlin, wo zwischen 2004 und 2022 keine Lehrkräfte verbeamtet wurden, hätte der Fall so kaum entstehen können.

Ein Verhandlungstermin in Düsseldorf steht noch nicht fest. Zuerst muss die Bezirksregierung Stellung nehmen und die Akten vorlegen.

Bei diesem Tempo erlebt die Lehrerin den Ausgang ihres Verfahrens vermutlich im regulären Ruhestand.

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