Wahlen

113 Einsprüche gegen Bundestagswahl: Großer Anteil aus Berlin

In der Hauptstadt gab es am 26. September einige Pannen. Mancherorts fehlten Stimmzettel, einige Wähler konnten ihre Stimme erst nach 18 Uhr abgeben.

Team News Eva Maria Braungart dpa/eb
2 Min
113 Einsprüche gegen die Bundestagswahl gingen bis zum 10. Oktober ein (Symbolbild). 

113 Einsprüche gegen die Bundestagswahl gingen bis zum 10. Oktober ein (Symbolbild). 

© Imago/phototek

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September waren in Berlin zahlreiche Pannen und Organisationsmängel aufgetreten. So fehlten mancherorts Stimmzettel, in anderen Wahllokalen kamen zunächst die falschen an. Den ganzen Tag über bildeten sich Schlangen vor Wahllokalen, in etlichen Fällen gaben Wähler deshalb noch nach 18 Uhr ihre Stimme ab.

Fridays for Future legt Einspruch gegen Bundestagswahl ein

Nach der Bundestagswahl kann jeder Wahlberechtigte beim Parlament schriftlich einen Einspruch geltend machen und begründen. Die Frist läuft noch bis zum 26. November. Über die Einsprüche entscheidet dann der Bundestag. Einsprüche gegen die Ergebnisse der Berliner Wahlen sind beim Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt möglich. Allerdings gelten hier bestimmte Vorgaben für den Kreis der Berechtigten.

Junge Aktive der Klimaschutzbewegung Fridays for Future legten am Mittwoch Wahleinspruch gegen die Bundestagswahl ein. Die Aktivisten kündigten dieses Vorhaben bereits letzte Woche an. Diese sei undemokratisch gewesen, weil Millionen Deutsche unter 18 Jahren kein Wahlrecht besaßen, begründeten sie ihr Vorgehen. Der Einspruch wird unterstützt von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen.

„Der Ausschluss junger Menschen vom Wahlvolk lässt sich nicht in Einklang mit den demokratischen Prinzipien der Volkssouveränität und des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bringen“, heißt es in der Einspruchsschrift des 17-jährigen Linus Steinmetz, der bereits als Beschwerdeführer an der erfolgreichen Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt war, sowie der 17-jährigen Klimaaktivistin Franziska Wessel.

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