„Dass viele Bürgerinnen und Bürger noch in den Schlangen vor den Wahllokalen standen und schon Hochrechnungen und Trends sehen konnten, könnte die Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl beeinflusst haben“, argumentierte Sensburg. Hier werde eine „sehr gründliche Prüfung nötig“ sein. „Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages die Einsprüche gegen die Wahl in Berlin in öffentlicher Sitzung verhandeln wird“, sagte der CDU-Politiker weiter.
Landeswahlleiterin kündigt Einspruch an – gibt es in Berlin jetzt Nachwahlen?
Berliner Pannen-Wahl: Jetzt sind endlich die Gerichte am Zug!
In der Hauptstadt fanden am 26. September zeitgleich Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Hinzu kam ein Volksentscheid über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Es gab zum Beispiel Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel sowie lange Schlangen vor den Wahllokalen. Viele Wahllokale hatten länger offen. Wähler, die vor 18 Uhr vor Ort waren, durften ihre Stimmen auch danach noch abgeben.
Die Landeswahlleitung kündigte am Donnerstag Einspruch gegen Wahlergebnisse beim Berliner Verfassungsgerichtshof an. In zwei Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis.
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