Corona

Strafbarkeit von Impfpass-Fälschung: Bund will Gesetz ändern

Ein Gericht hatte festgestellt, dass das Vorzeigen eines Fake-Impfausweises in einer Apotheke keine Straftat sei. Nun soll die Gesetzeslage neu geregelt werden.

Team News Mike Wilms dpa/mow
2 Min
Immer wieder tauchen Impfverweigerer in Apotheken mit gefälschten Impfpässen auf, um sich ein digitales Impfzertifikat zu erschleichen. Damit soll Schluss sein (Symbolbild). 

Immer wieder tauchen Impfverweigerer in Apotheken mit gefälschten Impfpässen auf, um sich ein digitales Impfzertifikat zu erschleichen. Damit soll Schluss sein (Symbolbild). 

© Imago/Christian Ohde

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, „dass jedem klar sein muss, dass das keine Lappalie ist, einen Impfausweis zu fälschen“. Denn wer dies tue, spiegle anderen Menschen einen Gesundheitsschutz vor, den er nicht habe und gefährde sie damit. Das sei sehr ernst zu nehmen.

CDU plant Gesetzentwurf und kritisiert Justizministerin

Die Unionsfraktion hatte für Menschen, die gefälschte Impfnachweise herstellen, verkaufen oder zur Umgehung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie benutzen, empfindliche Strafen gefordert. Sie kündigte an, einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen“ im Bundestag einzubringen. Damit wolle man eine Lücke im Gesetz schließen, um die sich Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu wenig gekümmert habe.

Die Justizministerkonferenz hatte Lambrecht im Juni gebeten, einen möglichen Reformbedarf zu prüfen und einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober wurde das Thema erneut aufgerufen. Die Länderchefs betonten, dass eine Rechtslage notwendig sei, „mit der alle Fälle der Fälschungen von Gesundheitszeugnissen angemessen sanktioniert werden können“.

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Gericht: Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises nicht strafbar

Das Landgericht Osnabrück hatte im Oktober festgestellt, dass das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln darstelle. Es sei von einer „Strafbarkeitslücke“ auszugehen. Dagegen hieß es am Donnerstag von der Generalstaatsanwaltschaft Celle: „Es besteht kein Anlass zur Annahme einer Strafbarkeitslücke. Eine solche widerspräche ganz offensichtlich dem Willen des Gesetzgebers.“

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