Die schwarz-rote Regierungskoaliton hat am Donnerstagmorgen neue Verschärfungen bei den Bürgergeld-Sanktionen geeinigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, dass eine neue Grundsicherung – wie im Koalitionsvertrag versprochen – kommen soll. CSU-Chef Markus Söder betonte mit Blick auf die dabei geplante Umstellung auf die sogenannte neue Grundsicherung: „Das Bürgergeld ist jetzt Geschichte.“
Die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger müssen sich nun auf einige Änderungen einstellen. Dabei geht es nicht nur um dem Namen des Bürgergeldes, sondern auch um Sanktionen sowie Änderungen bei den Karenzzeiten zur Nutzung des eigenen Vermögens.
Bürgergeld soll nur noch Grundsicherung heißen
Mit den Änderungen sollen Teile der Anfang 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform rückabgewickelt werden, die Leistung soll künftig einfach nur noch Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. Im Zentrum stehen Verschärfungen, die die Pflichten der Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen stärker hervorheben. Fördern und Fordern sollen besser in Balance gebracht, Missbrauch soll stärker unter Kontrolle gebracht werden. Im Koalitionsvertrag hieß es dazu: „Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter unterstützen sie dabei, indem jede Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält.“
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Bürgergeld-Sanktionen: Wer drei Termine verpasst, bekommt die Leistungen gestrichen
Die Koalition einigte sich auf schärfere Sanktionen. Wenn der Leistungsberechtigte einen Termin versäumt, werde sofort ein zweiter Termin ausgemacht. Versäume der Leistungsempfänger auch diesen Termin, werden die Leistungen um 30 prozent gekürzt. Versäumt der Bürgergeld-Empfänger den dritten Termin, werden die Leistungen komplett eingestellt, so der Bundeskanzler.
Alle Leistungen inklusive der Unterstützung zur Unterkunft sollen gestrichen werden, wer auch im Monat darauf nicht erscheint. „Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben“, sagte Bas. „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“
Härtefälle werden berücksichtigt. Bas betonte aber, „wir wollen nicht die Falschen treffen“. Die Verschärfungen sollen nicht für kooperationsbereite Bezieher der Grundsicherung und nicht für Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen gelten.
Vermögen von Bürgergeld-Empfängern wird weniger geschont
Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Karenzzeiten sollen wegfallen. Bisher konnten Bürgergeld-Empfänger ein Jahr lang Leistungen beziehen, ohne auf Ersparnisse oder sonstiges Vermögen zurückgreifen zu müssen. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt diese Karenzzeit nur noch sechs Monate. Das Schonvermögen soll stattdessen an die Lebensleistung geknüpft werden.
Das Bürgergeld soll das verfassungsrechtliche gesicherte Existenzminimum auch beispielsweise bei Langzeitarbeitslosen gewähren. Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Kinder erhalten je nach Alter 357 bis 471 Euro. Im kommenden Jahr soll es die zweite Nullrunde in Folge geben, nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 inflationsbedingt deutlich erhöht worden waren. (mit dpa)
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