Die Bundesregierung hat erste praktische Regelungen für den Corona-Kurs im Herbst auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte einen Entwurf des Gesundheitsministeriums, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag mitteilte. Damit sollen unter anderem die Grundlage für weitere Impfungen, genauere Daten und verstärkten Schutz von Risikogruppen in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden.
Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte diese Aspekte schon in einem Sieben-Punkte-Plan für den Herbst angekündigt. Noch nicht in dem Entwurf enthalten sind Regelungen zu möglichen weitergehenden Alltagsbeschränkungen im Infektionsschutzgesetz. Sie sollen im weiteren parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden.
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Konkret sollen der Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zufolge unter anderem die Rechtsgrundlagen für Corona-Impfungen bis 30. April 2023 verlängert werden. Für Pflegeeinrichtungen sollen bundesweite Mindeststandards zu Infektionsprävention und Hygiene ermöglicht werden. Die Länder sollen regeln können, dass in Pflegeheimen zum Beispiel Hygienebeauftragte eingesetzt werden.
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Um Engpässe in Kliniken früher zu erkennen, sollen laut dem Entwurf außer für Intensivstationen künftig auch freie und belegte Betten auf Normalstationen erfasst und zentral gemeldet werden. Krankenhäuser sollen daher zu täglichen Meldungen verpflichtet werden. Angestrebt wird zudem eine aktuelle „Vollerfassung“ von PCR-Tests – also aller Ergebnisse. Bisher besteht eine Meldepflicht nur für positive Tests.
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