Innensenator

Vorschriften unzureichend für Anforderungen bei Wahlen 2021

Berlins früherer Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat das fehlende Eingreifen des Senats bei der Vorbereitung der Pannenwahl 2021 in einem Interview verteid...

dpa
2 Min
ARCHIV - Andreas Geisel (SPD), Stadtentwicklungssenator, während eines dpa-Interviews.

ARCHIV - Andreas Geisel (SPD), Stadtentwicklungssenator, während eines dpa-Interviews.

© Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild

„Direkt nach der Wahl war der Umfang der Probleme allen politisch Verantwortlichen nicht sofort klar“, sagte Geisel. Weil solche Unregelmäßigkeiten das Vertrauen in die Demokratie gefährdeten, habe er die unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um die Wahlorganisation in Berlin zu überprüfen. „Durch ihre Arbeit sehen wir, dass das Wahlgesetz und die Wahlordnung Berlins den Anforderungen an so eine komplexe Wahl unter Corona-Bedingungen wie im vergangenen Jahr nicht genügen.“

Die Wahlen zum Bundestag und zeitgleich zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September waren in der Hauptstadt von zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen geprägt. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit noch nach 18.00 Uhr geöffnet.

Ampel-Obleute haben im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags für eine teilweise Wiederholung der Wahl plädiert. Möglich sind außerdem teilweise oder komplette Nachwahlen zum Abgeordnetenhaus. Darüber muss der Berliner Landesverfassungsgerichtshof entscheiden.

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