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Mammut-Sitzung

Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld: Das hat der Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag Weichen für viele Entlastungen gestellt. Die Beschlüsse im Überblick.

Team News dpa/AFP
4 Min
Der Bundestag bei seiner Sitzung am Donnerstag.

Der Bundestag bei seiner Sitzung am Donnerstag.

© imago/Christian Spicker

Nach teils hitzigen Debatten hat der Bundestag über mehrere Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition abgestimmt. Eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:

Bürgergeld: Der Bundestag hat das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld auf den Weg gebracht. SPD, Grüne und FDP stimmten mit ihrer Mehrheit für das Gesetz. Das Bürgergeld soll mit dem Jahreswechsel schrittweise das heutige Hartz-IV-System ablösen. Allerdings ist dafür noch eine Zustimmung im Bundesrat nötig, der voraussichtlich am Montag darüber entscheidet. Die Union hat damit gedroht, das Bürgergeld dort zu blockieren, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senkt, eine Arbeit anzunehmen.

Steuerentlastung: Von dem im Bundestag beschlossenen Gesetz sollen 48 Millionen Steuerzahler profitieren. Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer - die sogenannte kalte Progression - sollen damit komplett ausgeglichen werden. So steigt der Grundfreibetrag, auch soll der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen greifen. Zudem wird das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

CO2-Abgabe: Vermieter müssen sich künftig in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die seit 2021 bestehende Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

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Wohngeld-Reform: Mehr Haushalte in Deutschland sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Erdgas-Soforthilfegesetz: Gas- und Fernwärmekunden bekommen im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz. Die einmalige Entlastung soll zur finanziellen Überbrückung dienen, bis die Gaspreisbremse greift. Das soll voraussichtlich ab März der Fall sein. Die einmalige Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.

Nicht nur über Entlastungen stimmte der Bundestag ab. Auch andere Themen standen auf dem Plan: 

Triage: Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen im Falle von Pandemien nicht benachteiligt werden. Der Bundestag hat dazu ein Gesetz zur sogenannten Triage beschlossen. Der Begriff bedeutet, dass Ärzte etwa bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge in einem solchen Fall maßgeblich nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ eines Patienten. Andere Kriterien wie das Alter oder eine Behinderung sollen keine Rolle spielen dürfen.

Mindestwahlalter bei Europawahl: Bei der nächsten Europawahl dürfen in Deutschland erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Die Neuregelung soll erstmals bei der für Mai 2024 geplanten Wahl zum EU-Parlament angewendet werden. 

Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Wegen zahlreicher Pannen soll in Teilen von Berlin die Bundestagswahl vom vergangenen Jahr wiederholt werden. In insgesamt 431 Berliner Wahlbezirken sollen die Bürgerinnen und Bürger demnach erneut die Erst- und Zweitstimme abgeben. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass dieser Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb ist unklar, wann die Teilwiederholung der Wahl tatsächlich stattfinden wird.

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