Deutschland

Sterbehilfe könnte bald erleichtert werden: Das steht im Gesetzesentwurf

Bundesbürger können womöglich bald Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Über den Gesetzesentwurf könnte der Bundestag sogar noch vor der Sommerpause abstimmen.

Team News epd/dpa
4 Min
Der Entwurf zur Sterbehilfe sieht vor, dass Ärzte künftig Volljährigen ein Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben „aus autonom gebildetem, freien Willen“ beenden möchten.

Der Entwurf zur Sterbehilfe sieht vor, dass Ärzte künftig Volljährigen ein Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben „aus autonom gebildetem, freien Willen“ beenden möchten.

© notcredited/imago

In die Diskussion über Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung. Nun soll im Parlament über einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag zweier Gruppen abgestimmt werden. Beide Parteien sprechen sich dabei für eine liberale Regelung der Suizidassistenz aus.

Am Dienstag präsentierten die ursprünglich zwei Gruppen um die Parlamentarierinnen Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) in Berlin einen gemeinsamen Entwurf.

Sie schlagen vor, Sterbewilligen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu ermöglichen, wenn sie zuvor eine Beratung in Anspruch genommen haben. In Härtefällen – wenn sich jemand „in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“ befindet – soll ein Arzt auch ohne Beratung die Mittel verschreiben dürfen. Einen Anspruch darauf soll es aber nicht geben. Findet sich kein Arzt, der zur Verschreibung der Mittel bereit ist, soll die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde die Erlaubnis zum Erwerb des Mittels erteilen.

Nationale Strategie zur Suizidprävention soll erarbeitet werden

Im Gesetzesentwurf finden sich damit Ideen der ursprünglich beiden Gruppen wieder. Dazu gehört das von Helling-Plahr angestrebte bundesweite Beratungsnetz. Die Unterscheidung zwischen Sterbewilligen mit und ohne medizinischer Notlage war die Idee von Künast. Die Gruppen habe eine Grundhaltung geeint, nämlich der Respekt vor dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte Helling-Plahr bei der Vorstellung. Künast sagte, man sei sich zudem einig gewesen, dass es keine strafrechtliche Regelung zur Suizidassistenz geben soll.

Voraussetzung für die Hilfe bei der Selbsttötung soll dem Entwurf zufolge Volljährigkeit und der Nachweis eines autonom gebildeten, freien Willens sein. Beides gilt unabhängig davon, ob der Betroffene ein Härtefall ist oder nicht. Die Gruppe legte am Dienstag zudem einen zusätzlichen Entschließungsantrag vor, der die Bundesregierung auffordert, eine Nationale Strategie zur Suizidprävention vorzulegen.

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Dem Parlament liegen für die in der ersten Juliwoche geplante Abstimmung nur noch zwei statt drei Vorschläge vor. Der Entwurf der Gruppe um Helling-Plahr und Künast konkurriert dann mit dem Vorschlag der Gruppe um Lars Castellucci (SPD), der die organisierte Hilfe bei der Selbsttötung im Strafrecht verbieten, unter Bedingungen aber erlauben will. Dazu zählen eine psychiatrische Begutachtung und eine Beratung. Auch diese Gruppe betont in einem zusätzlichen Antrag die Notwendigkeit der Suizidprävention.

Bundesverfassungsgesicht urteilte 2020 über pauschales Verbot

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein pauschales Verbot der organisierten Suizidassistenz gekippt. Es urteilte, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Seitdem wird um eine Neuregelung gerungen und damit auch um die Frage, ob Regeln zur Suizidassistenz per Strafrecht sanktioniert werden können oder nicht.

Die Abstimmung über diese Gewissensfrage soll ohne Fraktionszwang erfolgen. Unterstützung bekommen die Entwürfe jeweils aus unterschiedlichen Fraktionen, auch die Mitglieder der Bundesregierung, die dem Bundestag angehören, werden sich voraussichtlich unterschiedlich entscheiden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) unterstützen beispielsweise den Castellucci-Entwurf, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gehören zu den Unterzeichnern des ursprünglichen Helling-Plahr-Entwurfs.

Sollte dieser Entwurf eine Mehrheit bekommen, muss auch der Bundesrat seine Zustimmung geben. Dies werde notwendig durch die Beratungsstruktur, für die die Länder dann aufkommen müssten, erläuterte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen. Noch ist aber völlig offen, wie die Abstimmung ausgeht. Es gebe viele Abgeordnete, die sich noch nicht entschieden haben, sagte Helling-Plahr.

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