Rente

45 Jahre gearbeitet, trotzdem Abschlag: Früher ohne Kürzung in Rente soll nur noch, wer krank ist

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren: Was die Alterssicherungskommission plant und welche Regeln für rentennahe Versicherte jetzt noch gelten.

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Wer körperlich nicht mehr kann, soll nach den Plänen der Rentenkommission früher ohne Abschlag gehen dürfen – aber nur nach einer Gesundheitsprüfung. (Symbolbild)

Wer körperlich nicht mehr kann, soll nach den Plänen der Rentenkommission früher ohne Abschlag gehen dürfen – aber nur nach einer Gesundheitsprüfung. (Symbolbild)

© Imago

Ein Maurer mit 47 Beitragsjahren, kerngesund, müsste künftig bis zur Regelaltersgrenze arbeiten oder lebenslang Abschläge hinnehmen. Sein Kollege mit kaputten Knien und 36 Beitragsjahren könnte dagegen zwei Jahre früher ohne Kürzung gehen.

So sähe es aus, wenn die Bundesregierung umsetzt, was ihre Alterssicherungskommission im Abschlussbericht empfiehlt. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll fallen, an ihre Stelle ein Zugang nach Gesundheitsprüfung treten.

Beschlossen ist noch nichts. Den Gesetzentwurf schreibt derzeit das Arbeitsministerium, abgeschlossen sein soll das Verfahren nach Angaben der Bundesregierung bis Ende 2026.

Was heute gilt: abschlagsfrei mit 65 nach 45 Jahren

Wer 45 Versicherungsjahre gesammelt hat, geht heute zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente. Ab Jahrgang 1964 heißt das: mit 65 statt mit 67. Im Volksmund heißt diese Rente noch immer „Rente mit 63“.

Seit 2015 haben rund 30 Prozent aller neuen Altersrentner diesen Weg genommen. Ihre Rente lag 2025 im Schnitt bei 1677 Euro und damit rund ein Drittel über der Frührente mit Abschlägen.

Warum die Rentenkommission die Rente mit 63 abschaffen will

Die Kommission unter Leitung von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda hat ihre 33 Empfehlungen am 23. Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Die Rente für besonders langjährig Versicherte soll demnach „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ wegfallen, mit Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge.

Die Begründung: Von der Regel profitierten vor allem Männer mit gutem Einkommen und stabilem Job. Wer Lücken im Lebenslauf hat, etwa durch Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit, schafft die 45 Jahre oft gar nicht. Das trifft besonders Frauen.

Beitragsjahre sagen nach Ansicht der Kommission zudem kaum etwas darüber aus, wie sehr der Job jemanden verschlissen hat. Auch eine Rente nach 47 Jahren für Frühstarter, die im Gremium diskutiert wurde, lehnt der Bericht ab.

Gesundheitsprüfung statt 45 Beitragsjahren

Der neue Zugang ist für ältere Beschäftigte gedacht, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem langjährigen Berufsfeld arbeiten können. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre.

Wer das schafft, geht zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag. Mit Abschlag wäre der Start bis zu drei Jahre früher möglich, bei einer Grenze von 67 also schon mit 62.

Vorbild ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die heute nach genau diesem Muster funktioniert. Eine Pflicht zur Umschulung soll es in dieser Altersgruppe nicht geben.

Warum die Erwerbsminderungsrente hier nicht hilft

Der neue Weg soll eine Lücke schließen. Eine Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Ein Dachdecker mit kaputtem Rücken, der noch sechs Stunden als Pförtner sitzen könnte, geht deshalb leer aus. Schutz für den erlernten Beruf gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.

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Gesundheitsprüfung: Die entscheidenden Fragen sind offen

Ab welchem Alter jemand „rentennah“ ist und wie schwer die Einschränkung sein muss, legt der Bericht nicht fest. Das soll der Gesetzgeber regeln.

Die Kommission warnt sogar selbst vor Missbrauch. Mit der früheren Berufsunfähigkeitsrente hätten Firmen Beschäftigte auf Kosten der Beitragszahler in den Ruhestand geschoben.

Für Versicherte wird es damit komplizierter. Heute zählt allein der Versicherungsverlauf, künftig entscheiden ärztliche Gutachten. Wer mit chronischen Schmerzen oder einer psychischen Erkrankung kämpft, dürfte sich beim Nachweis besonders schwertun.

Frührente mit Abschlag erst ab 64

Auch der Ausstieg mit Abschlägen nach 35 Jahren soll später kommen. Die Kommission empfiehlt, die Grenze „zeitnah“ von 63 auf 64 Jahre anzuheben.

Nach 2031 soll zudem die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach heutigen Annahmen stiege sie bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre. Der Gesundheitszugang würde dann entsprechend mitwandern.

So viel kostet ein Abschlag

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen. Zwei Jahre früher bedeuten 7,2 Prozent weniger, und zwar bis zum Lebensende.

Bei einer Rente von 1677 Euro wären das rund 121 Euro im Monat. Auch eine spätere Witwen- oder Witwerrente fällt dadurch niedriger aus.

Welche Jahrgänge betroffen sein könnten

Einen offiziellen Referentenentwurf gibt es noch nicht. Im September wurde jedoch ein Arbeitspapier aus dem Ministerium mit Stand 21. August bekannt. Die Jahrgänge 1964 bis 1966 sollten danach weiter mit 65 abschlagsfrei gehen können.

Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 sah das Papier Schutz nur in Sonderfällen vor, etwa bei rechtzeitig vereinbarter Altersteilzeit. Ab Jahrgang 1972 gäbe es keinen allgemeinen Anspruch mehr. Das Ministerium nannte das Papier nach Medienberichten einen überholten Arbeitsstand.

Bas versprach am 11. September im Bundestag Vertrauensschutz für alle, die fürchten, die Rente nach 45 Jahren falle schon „übermorgen“ weg. Laut ZDF schlägt sie eine Übergangsfrist von rund fünf Jahren vor, ohne konkrete Jahrgänge zu nennen.

Widerstand aus SPD und Gewerkschaften

Ob die Empfehlung so Gesetz wird, ist offen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf zweifelte Anfang September am Aus für die abschlagsfreie Rente.

Verdi-Chef Frank Werneke ist ebenfalls dagegen: Wer 45 Jahre „seinen Buckel krumm gemacht“ habe, müsse abschlagsfrei früher gehen dürfen, forderte die Gewerkschaft.

Was Versicherte jetzt tun können

Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt das alte Recht. Wer die 45 Jahre erfüllt, kann die abschlagsfreie Rente weiter beantragen.

Ein Blick in den eigenen Versicherungsverlauf lohnt sich trotzdem. Fehlende Zeiten lassen sich über eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung nachtragen, die Beratung dort ist kostenlos.

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