In Dargun im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine Bürgerinitiative mehr als 500 Unterschriften gesammelt, um eine Abwahl von Bürgermeisterin Jana Böttcher (parteilos) anzustoßen. Die parteilose Kommunalpolitikerin ist seit Anfang 2025 im Amt.
Der Darguner Bürgervorsteher Karl-Heinz Graupmann bestätigte, dass ihm die Unterschriftenlisten übergeben worden seien. Eine öffentlich dokumentierte Prüfung, wie viele der Eintragungen formal gültig sind und von Wahlberechtigten stammen, liegt bislang nicht vor.
Die Stadtvertretung soll sich am 29. September mit dem Anliegen befassen. Dabei wird es insbesondere darum gehen, ob und in welcher Form das kommunalrechtlich vorgesehene Verfahren fortgeführt werden kann.
Initiative spricht von verlorenem Vertrauen
Die Initiatoren begründen ihr Vorgehen nach Medienberichten mit einem aus ihrer Sicht eingetretenen Vertrauensverlust gegenüber der Bürgermeisterin. Zu den genannten Konfliktfeldern gehört die Zukunft des Strandbads am Klostersee. Die Anlage wurde zu einer unbewachten Badestelle herabgestuft.
Allerdings wurde die entsprechende Entscheidung von der Stadtvertretung getroffen. Sie kann daher nicht ohne Weiteres allein der Bürgermeisterin zugerechnet werden.
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Zudem waren zuvor Sicherheitsmängel an mehreren Einrichtungen des Strandbads festgestellt worden. Nach einem von der Stadt beauftragten Gutachten betrafen diese unter anderem die Schwimmerinsel, eine Seilbahn und das Sprungbrett. Daneben befindet sich Dargun in einer schwierigen finanziellen Situation und arbeitet an Maßnahmen zur Haushaltssicherung.
Die Initiative nennt darüber hinaus weitere kommunalpolitische Streitpunkte, darunter mögliche Veränderungen bei Feuerwehrstandorten und Pachtzahlungen in Kleingartenanlagen. Dabei handelt es sich um Kritikpunkte der Initiatoren. Eine unabhängige Feststellung, dass die Bürgermeisterin hierbei gegen ihre Amtspflichten verstoßen hätte, ist damit nicht verbunden.
Unterschriften führen nicht automatisch zur Abwahl
Die rechtliche Einordnung des Vorgangs ist von besonderer Bedeutung. Die Abwahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin kann in Mecklenburg-Vorpommern nicht durch ein gewöhnliches Bürgerbegehren erzwungen werden.
Nach Paragraf 20 Absatz 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern muss zunächst die Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder beschließen, einen Bürgerentscheid über die Abberufung durchzuführen. Die mehr als 500 Unterschriften entfalten daher vor allem politische Wirkung. Sie ersetzen den erforderlichen Beschluss der Stadtvertretung nicht.
Dargun im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bildet den nördlichen Eingang zum Naturpark Mecklenburgische Schweiz & Kummerower See.
© Markus Wächter / Waechter
Sollte die notwendige Mehrheit im kommunalen Gremium zustande kommen, müssten bei einem anschließenden Bürgerentscheid mindestens zwei Drittel der gültigen Stimmen für die Abberufung abgegeben werden. Diese Stimmen müssten zugleich mindestens einem Drittel aller Stimmberechtigten entsprechen.
Ob die eingereichten Listen rechtlich als förmliches Bürgerbegehren, als Einwohnerantrag oder als politischer Appell behandelt werden, ist bislang nicht abschließend öffentlich geklärt. Auch ist noch nicht bekannt, ob am 29. September bereits über die Einleitung eines Abwahlentscheids oder zunächst nur über den weiteren Umgang mit den Unterschriften beraten werden soll.
Bürgermeisterin will Vertrauen zurückgewinnen
Jana Böttcher hatte die Situation nach einem Bericht des Nordkuriers bereits als kritisch bezeichnet. Zugleich zeigte sie sich zuversichtlich, verloren gegangenes Vertrauen wiedergewinnen zu können. Eine ausführliche öffentliche Stellungnahme zu sämtlichen von der Initiative erhobenen Kritikpunkten ist bislang nicht bekannt.
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Wie sich die einzelnen Mitglieder der Stadtvertretung positionieren, ist ebenfalls offen. Für die Einleitung eines Abwahlentscheids wäre eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder erforderlich.
Die Unterschriftensammlung zeigt, dass es in Teilen der Bevölkerung erheblichen Unmut gibt. Ob dieser Unmut von einer Mehrheit der gut 4000 Einwohner der Kleinstadt geteilt wird, lässt sich aus der Zahl der Unterschriften allein jedoch nicht ableiten. Darüber würde erst der ordnungsgemäß eingeleitete Bürgerentscheid Aufschluss geben.
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