In gut elf Wochen wird Riester zum Auslaufmodell: Ab dem 1. Januar 2027 lassen sich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot, über das Sparer mit staatlicher Förderung in Fonds und ETF investieren.
Wer seinen alten Vertrag jetzt aus Ärger über magere Renditen kündigt, macht allerdings den teuersten Fehler. Er kann am Ende Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen.
Betroffen sind Millionen: Es gibt noch knapp 15 Millionen Riester-Verträge, schätzungsweise jeder vierte bis fünfte davon ist ruhend gestellt. Die Reform ist beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu.
Riester-Reform 2027: Was sich ab Januar ändert
Die Förderung hängt künftig nicht mehr vom Einkommen ab, sondern allein davon, wie viel man selbst einzahlt.
Auf die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent pro Euro drauf, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Maximal sind 540 Euro Grundzulage im Jahr drin, bei Riester waren es bisher 175 Euro.
Eltern bekommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind, wer vor dem 25. Geburtstag startet, einmalig 200 Euro Bonus. Im Standarddepot für Anlage-Muffel sind die Effektivkosten bei 1 Prozent im Jahr gedeckelt.
Aufgabe 1: Riester-Vertrag nicht vorschnell kündigen
Wer zum Jahresende kündigt und den Vertrag nicht durch einen neuen zertifizierten ersetzt, verliert den gesamten Förderanspruch. Das betont die Stiftung Warentest.
Nötig ist das ohnehin nicht. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen mit der bisherigen Förderung weiter.
Aufgabe 2: Noch kein Vertrag? Bis 31. Dezember durchrechnen
Für die meisten lohnt es sich, auf die neuen Depots zu warten. Hektik ist unnötig: Die volle Förderung für 2027 gibt es laut den Testern auch dann, wenn man erst im Dezember 2027 abschließt.
Rechnen sollte eine Gruppe noch vor Silvester: Geringverdiener mit mehreren Kindern. Ein Elternteil mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt bei Riester etwa nur 60 Euro im Jahr ein und bekommt 1.075 Euro Förderung. Im neuen Modell wären für eine ähnliche Summe über 300 Euro Eigenbeitrag nötig.
Wer dazugehört, kann bis 31. Dezember noch einen Vertrag alter Bauart abschließen. Die Verbraucherschützer raten dann zu einem Riester-Fondssparplan, weil er sich später leichter wechseln lässt.
Aufgabe 3: Rente in Sicht? Auszahlung auf 2027 schieben
Künftig sind Auszahlpläne erlaubt, die bis mindestens zum 85. Geburtstag laufen. Die oft teure lebenslange Verrentung ist dann keine Pflicht mehr.
Wer einen Riester-Bank- oder Fondssparplan hat und demnächst in Rente geht, sollte deshalb beim Anbieter fragen, ob sich die Auszahlung auf 2027 verschieben lässt. Bei Riester-Rentenversicherungen ist die Rechnung komplizierter, hier hilft eine unabhängige Beratung, in Berlin etwa bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Für Neuverträge gilt: Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 statt bisher 62 Jahren und spätestens mit 70.
Aufgabe 4: Wechsel ins Altersvorsorgedepot prüfen
Ab Januar können Riester-Sparer in einen Neuvertrag wechseln und behalten ihre bisherige Förderung. Wer den alten Vertrag behalten will, kann ihn auch nur ins neue Fördersystem umstellen. Das muss man dem Anbieter aktiv erklären.
Ein Anbieterwechsel kostet in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu 150 Euro, danach nichts. Zurück in die alte Riester-Förderung führt kein Weg.
Mehr bringt das nicht jedem. Künftig sind mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr nötig, nicht erwerbstätige Ehepartner bekommen höchstens 175 Euro Zulage.
Altersvorsorgedepot: So viel mehr Zulage ist drin
Ein Angestellter mit 30.000 Euro Vorjahresbrutto muss bei Riester 1.025 Euro im Jahr selbst einzahlen, um die volle Grundzulage von 175 Euro zu bekommen. Steckt er denselben Betrag ab 2027 ins Altersvorsorgedepot, gibt der Staat 346 Euro dazu, fast doppelt so viel.
Eltern kommen schon mit kleinen Beträgen weit. Wer 25 Euro im Monat für ein Kind spart, bekommt 150 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage, zusammen 450 Euro im Jahr. Für Kinder ab Jahrgang 2020 kommt die Frühstartrente als eigenes Depot dazu.
Altersvorsorgedepot eröffnen: Ab wann es geht
Eröffnen lässt sich das Depot ab dem 1. Januar 2027. Banken und Neobroker bereiten Angebote vor, auch ein öffentlicher Träger soll ein Standarddepot anbieten. Wie es aussieht, ist noch offen.
Für die meisten Riester-Sparer heißt das: Bis Silvester müssen sie nichts tun, außer ihren Vertrag nicht überstürzt zu kündigen. Eile haben Familien mit kleinem Einkommen ohne Vertrag und alle, die demnächst ihre Riester-Auszahlung beantragen.
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